Solingen und mehr
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
12. Januar 2018

Ende einer "Dienstreise"?

Düsseldorf/von Peter Nied - was für die einen effektive Justiz ist, ist für die anderen die Kapitulation des Rechtsstaates. An verschiedenen Stellen wird emsig an der Schraube gedreht, einen Bestandteil der Strafgesetzgebung zu "optimieren". Dabei handelt es sich um den § 265a Erschleichen von Leistungen.
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist (Strafgesetzbuch (StGB).
Nachgehakt wurde beim Justizministerium NRW, den Verkehrsverbünden und den Stadt-Werken-Solingen. Das Justizministerium unserer Zeitung gegenüber: "Es geht Minister Biesenbach darum, eine Diskussion über dieses Thema anzustoßen. Wir kündigen daher aktuell keine Bundesratsinitiative oder Ähnliches an. Das würde dem Ansinnen von Herrn Biesenbach widersprechen, eine rechtspolitische Diskussion zu führen, wenn wir schon jetzt mit dem gewünschten Ergebnis starten würden. Im Rahmen dieser Diskussion kann man dann auch über Möglichkeiten sprechen, wie zum Beispiel die Fälle der beharrlichen Wiederholungstäter angemessen strafrechtlich geahndet werden können. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten im Rahmen der Gesetzgebung. Der Minister selbst zur Thematik: "Allein in Nordrhein-Westfalen betraf in den letzten Jahren rund jede zehnte strafrechtliche Verurteilung den Bereich des „Erschleichens von Leistungen“. Der Volksmund nennt dieses Delikt schlicht Schwarzfahren. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes beschäftigt Berlin statistisch jedes Jahr 20 Richter und Staatsanwälte nur mit Schwarzfahren. Doch ist Schwarzfahren überhaupt ein Fall für den Staatsanwalt? Kann man nicht die kostbaren Ressourcen der Justiz auf anderen Kriminalitätsfeldern sinnvoller einsetzen? In Anbetracht dieser Sachlage halte ich eine Diskussion über die Frage, wie wir unsere Ressourcen bei der Strafverfolgung einsetzen, für notwendig. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsbetriebe jederzeit die Möglichkeit hätten, ihre Zugangskontrollen zu verbessern. Denn Ressourcen sind endlich. Und deshalb sollten wir sie nicht länger überstrapazieren. Dafür müssen wir auch im Strafgesetzbuch selbst Entlastung schaffen – meiner Meinung nach eben auch beim Schwarzfahren!“

 Eben dies sehen die Verkehrsverbünde absolut anders. Der VRS gegenüber der Solinger-Rundschau: "Der neuerliche Vorstoß, Beförderungserschleichung wohlmöglich künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln, wurde beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg mit Verwunderung aufgenommen. Im vergangenen Herbst hatte zunächst NRW-Justizminister Peter Biesenbach Überlegungen angestellt, das Schwarzfahren künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Zuletzt hatte sich Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ähnlich geäußert. „Wir können solche Überlegungen nicht unterstützen“, betont VRS-Geschäftsführer Michael Vogel. „Schon heute sind die Schäden enorm. Je geringer die Strafandrohung ausfällt, desto mehr wird Beförderungserschleichung bagatellisiert.“ Den Verkehrsunternehmen entgehen nach Kalkulation des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) durch Schwarzfahren jährlich 250 bis 300 Millionen Euro an Ticketeinnahmen. Am Ende bezahlen alle ehrlichen Fahrgäste die Zeche über die Ticketpreise mit. Michael Vogel betont: „Auf die abschreckende Wirkung, die doch noch bei vielen mit dem potenziellen Begehen einer Straftat verbunden ist, darf nicht verzichtet werden.“
 Die viel gerühmte „Entlastung der öffentlichen Hand“ ist faktisch nur eine Verschiebung der Arbeit: Statt bei der Landesbehörde Staatsanwaltschaft läge der Aufwand der Verfolgung dann bei den Kommunen. Eine wie vom Richterbund-Vorsitzenden vorgeschlagene Zugangskontrolle ist in der Breite nicht realisierbar. Zudem hätte die „Herabstufung“ der Beförderungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit auch ganz praktisch Folgen: Kontrolleure in Bus und Bahn hätten dann nicht mehr im Sinne des „Jedermanns-Rechts“ die Möglichkeit, Schwarzfahrer vorläufig festzuhalten. Die Feststellung der Personalien wäre damit praktisch nicht mehr möglich. Michael Vogel erklärt abschließend: „Wir wünschen uns eine andere Entwicklung. Derzeit gibt es in unserem Hause keine weitergehenden Pläne.“
Die etwas schmalere Stellungnahme erhielt unsere Redaktion von den Solinger Stadtwerken: "Meines Wissens ist diesbezüglich nichts „in Planung“ sondern wird immer mal wieder (öffentlich) diskutiert." Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr äußerste sich bis Redaktionsschluss nicht.

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

VdK-Präsidentin: "Beitragserhöhung ist für Rentner und Geringverdiener unzumutbar"

VdK-Präsidentin: "Beitragserhöhung ist für Rentner und Geringverdiener unzumutbar"

    Verena Bentele fordert Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung
    Solidarprinzip müsse endlich für alle gelten

Gesundheitsminister Karl Lauterbach erhöht für 57 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr den Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent müssen gesetzlich Versicherte dann 16,2 Prozent vom Bruttolohn für die Krankenversicherung zahlen – so viel wie noch nie zuvor.

Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

"Wieder einmal müssen die Bürgerinnen und Bürger eine seit Jahren fehlgeleitete Politik ausbaden. In einer Zeit, da Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdiener unter Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichten ächzen, sollen sie nun auch noch mehr für ihre Gesundheitsversorgung zahlen. Das ist unzumutbar. Dabei war das 17 Milliarden-Defizit lange absehbar, Reformen wurden dennoch verschleppt – und werden es weiterhin. Die dringend notwendige Finanzierungsreform bleibt weiterhin aus: Gesetzliche und private Krankenkassen müssen endlich zusammengelegt werden. Das würde mehr Geld in die Krankenversicherung spülen und das Solidarprinzip würde endlich für alle gelten."

Solingen/Der Verkehrsbetrieb startet mit einem drittem ServiceCenter!

Anfang März startete der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Solingen GmbH mit einem dritten ServiceCenter. Doch statt einer stationären Kundenberatung sind die Mitarbeiter mobil im Einsatz.

Das neue Infomobil wird zukünftig im Liniennetz und an Endhaltestellen, auf Wochenmärkten und auf Stadtfesten unterwegs sein. Die mobile Beratung umfasst das gesamte Leistungsangebot des Verkehrsbetriebes von der Fahrplanauskunft bis zum Fahrscheinverkauf, von der Aboberatung bis zu allgemeinen Anfragen rund um den Nahverkehr in Solingen.

Die erste Termin ist an diesem Freitag, 4. März 2022, auf dem Walder Wochenmarkt. Gerne stellen wir Ihnen das Infomobil, die Vorarbeiten dazu und die Idee dahinter in einem Gespräch vor. Ab 10:00 Uhr stehen

 

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

solinger.rundschau@gmx.de



Impressum | Datenschutz | Sitemap
copyright by peter nied
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
zuklappen