
von Peter Nied
Nun kommt der Stein also in`s Rollen und die Diskussion nimmt ihren geteilten Lauf. Da soll, nach Vorstellung einiger Politiker, der Straftatbestand der
Erschleichung einer Beförderung (Schwarzfahren) aus der Strafgesetzgebung heraus fallen, oder ganz neu definiert werden. Und warum? Weil dem Justizapparat das Personal fehlt. Oberflächlich
gesehen könnte man nun von der Abschaffung einer Straftat sprechen. Hintergründig ist aber das eigentliche Ziel der Politik ein ganz anderes. Die Verkehrsverbünde sollen nun aufrüsten. Das kostet
und am Schluss werden diese Kosten auf die Kunden von Bus und Bahn umgelegt. Das ist eine perfide Rechnung und da sind auch die Landtagsabgeordneten gefragt.
Es ist wohl nicht das Ende unserer Rechtsstaatlichkeit, sieht aber so aus wie Neues vom Hütchenspieler.
Kommentar schreiben