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25. Januar 2018

Spielt die Angst eine Rolle?

In einer Erhebung der BARMER kam die Kasse zu bedenklichen Ergebnisse:"Düsseldorf, 25. Januar 2018 - Wenn ein Kind erkrankt, können sich berufstätige Mütter und Väter jeweils bis zu zehn Tage unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie Kinderkrankengeld. Obwohl der Anspruch für beide Elternteile gilt, bleibt in Nordrhein-Westfalen nur in jedem fünften Fall der Vater beim
kranken Nachwuchs. „Zwar hat der Anteil der hiesigen Väter am Kinderkrankengeld seit 2015 zugenommen. Es ist jedoch kritisch, dass Kinderpflege in NRW – mehr als in den meisten anderen Bundesländern – immer noch überwiegend Müttersache ist“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der BARMER. NRW belegt im bundesweiten Vergleich den vorletzten Platz. Das geht aus einer Auswertung der Krankenkasse zum Kinderkrankengeld hervor.

Möglicherweise fällt es Männern in NRW schwerer, sich im Job krank zu melden, als in den anderen Landesteilen. „Zu einer familienfreundlichen Unternehmenskultur gehört auch, dass Väter unbesorgt freinehmen können, wenn ihr Kind krank ist“, betont Beckmann. Schließlich richte sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl an Frauen, als auch Männer.
Insgesamt gingen bei der BARMER in NRW im Jahr 2017 (vorläufiges Ergebnis) rund 37.800 Anträge auf Kinderkrankengeld ein. 2017 beantragten ca. 18,8 Prozent der Väter das Kinderkrankengeld. Im Jahr 2016 waren es rund 18,1 Prozent, 2015 ca. 17,2 Prozent. Im Schnitt verbrachten Eltern 2017 ca. 2,1 Tage mit dem Nachwuchs zuhause. Männer und Frauen, die Kinderkrankengeld bekamen, blieben annährend gleich lange der Arbeit fern. Alleinerziehende erhalten mehr Kinderkrankengeld als Elternpaare. Für jedes gesetzlich versicherte Kind erhält jedes Elternteil bis zu zehn Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld. Alleinerziehenden zahlt die Krankenkasse pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Bei mehr als einem Kind ist der Anspruch insgesamt auf jährlich 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Selbstständigen 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens."

 

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Die erste Termin ist an diesem Freitag, 4. März 2022, auf dem Walder Wochenmarkt. Gerne stellen wir Ihnen das Infomobil, die Vorarbeiten dazu und die Idee dahinter in einem Gespräch vor. Ab 10:00 Uhr stehen

 

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