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27. März 2018

Düngen im Einklang mit Gewässerschutz



Düngen im Einklang mit Gewässerschutz

Wupperverband begleitet und berät zusammen mit der Landwirtschaftskammer Landwirte bei einer gewässerschonenden Düngeplanung

Das Frühjahr kommt, die Temperaturen steigen, die Vegetation sprießt. Zu dieser Zeit starten auch die Landwirte mit der Düngung ihrer Felder. Damit dies im Einklang mit dem Gewässerschutz erfolgt, stimmen sich Wupperverband, Landwirtschaftskammer und Landwirte ab.
Seit 25 Jahren gibt es in den Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren die Kooperation von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft. Der Wupperverband unterstützt an seinen Trinkwassertalsperren die Landwirte bei der Umsetzung von Maßnahmen und stellt ihnen einen landwirtschaftlichen Berater der Landwirtschaftskammer zur Seite. Er ist Ansprechpartner für Gewässerschutzfragen und hilft den Landwirten mit Rat und Tat in der Praxis.

Zum Beispiel gibt es eine Sperrfrist für die Düngung vom 1. November bis zum 1. Februar auf Grünland. „Früher durften die Landwirte bis Mitte November düngen, diese Regelung ist seit Juni 2017 verschärft worden“, so Alexandra Preuß-Ochel, die sich beim Wupperverband um den vorsorglichen Gewässerschutz kümmert. Ab Anfang Februar darf aber nur dann gedüngt werden, wenn die Witterung es zulässt, wenn also z. B. der Boden nicht gefroren ist und den Dünger deshalb gar nicht aufnehmen kann. Erst wenn gewährleistet ist, dass der Dünger nicht in Gewässer abdriftet, sondern wirklich den Pflanzen zu Gute kommt, können die Landwirte starten.

Bodennahe Aufbringung zum richtigen Zeitpunkt und Abstand zum Gewässer
Ein weiterer Baustein, damit der Dünger nicht in Flüsse oder Bäche gespült wird, ist die bodennahe Ausbringung. Nebeneffekt ist die Reduzierung von unliebsamen Gerüchen. Mittel der Wahl sind hier so genannte Schleppschuhverteiler. Landwirte, die diese einsetzen, erhalten eine Förderung. Die Förderung zur bodennahen Gülleausbringung im Frühjahr ist u. a. an das so genannte Temperatur-Summenmodell gekoppelt. Alexandra Preuß-Ochel erklärt, dass „ab Jahresbeginn alle positiven Tagesmitteltemperaturen erfasst werden. Wird im Frühjahr eine Temperatursumme von 200° C überschritten, ist der nachhaltige Vegetationsbeginn erreicht. Das kann regional sehr unterschiedlich sein.“ Das Modell beruht auf dem phänologischen Kalender, also einem Kalender, der die Entwicklungserscheinungen in der Natur dokumentiert. Dieser stützt sich auf jahrhundertelange Naturbeobachtung; die Erfahrung hat z. B. gezeigt, wann welche Pflanze auf die Temperatur reagiert. Nur dann, wenn die Pflanzen den Dünger auch aufnehmen können, wird er aufgebracht und der Landwirt erhält die Förderung für die bodennahe Ausbringung.

Mit dem Berater wird außerdem eine bedarfsgerechte Düngeplanung erarbeitet, die die gezielte Verteilung des Wirtschaftsdüngers „Gülle“ flächenbezogen auf das ganze Jahr vorsieht. Benjamin Jacob, der Kooperationsberater der Landwirtschaftskammer erläutert: „Mit dem Landwirt wird anhand von Bodenproben und Viehbestand konkret besprochen, wo, was und wie viel gedüngt werden soll. Das senkt Produktionskosten und verhindert eine überhöhte Nährstoffversorgung auf den Flächen.“
Die Landwirte müssen seit Sommer 2017 auch einen größeren Abstand zum Gewässer halten, waren es zuvor 3 Meter, darf nun erst in 4 Metern Entfernung von Flüssen und Bächen gedüngt werden.

„In den Einzugsgebieten unserer Trinkwassertalsperren hat sich die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft sehr gut entwickelt. Gemeinsam können wir gute Erfolge im Gewässerschutz erzielen“, lautet das Fazit von Alexandra Preuß-Ochel und Benjamin Jacob.

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