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03. Juli 2018

BILDUNGSURLAUB NRW

Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Wieviel Bildungsurlaub steht dem Antragsteller zu? Für Arbeitnehmer/inenn: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden. Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung. Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen gibt es Bildungsurlaub? Arbeitnehmer/innen, Auszubildende, nur politische Bildung aber nicht für Beamte

Art der Veranstaltung: Politische und Berufliche Weiterbildung mit einer Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in 5 Tage in Wochen-Intervallentäglich mind. 6 Ustd. Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors. Bildungsurlaub hat nichts mit innerbetrieblicher Weiterbildung zu tun.

Welche Fristen sind zu beachten?
Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen

Einschränkungen:
Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden. In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten

Bei der Wahl einer Fortbildung beraten Betriebsräte und/oder der DGB vor Ort. Ein breites Angebot an Fortbildungen hat DGB/VHS Arbeit und Leben.

 

Quelle: bildungsurlaub.de

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VdK-Präsidentin: "Beitragserhöhung ist für Rentner und Geringverdiener unzumutbar"

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