Solingen und mehr
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
07. Juli 2018

AUFGEPASST BEIM FERIENJOB

Zu Beginn der Sommerferien teilt der DGB mit:"Die Sommerferien stehen vor der Tür – und viele Schülerinnen und Schüler suchen einen Ferienjob. Eigentlich eine gute Sache:

Die Arbeit hilft, das Taschengeld aufzubessern und gewährt gleichzeitig Einblicke in die Arbeitswelt. Der DGB gibt Tipps, damit

alles gut läuft!

 
Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder

und Jugendliche tabu. „Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten

dürfen“, erklärt Sigrid Wolf, Geschäftsführerin der DGB-Region Düsseldorf-Bergisch Land. Ferienjobs müssen leichte Tätigkeiten

sein: zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für

Jugendliche verboten. Auch mit Gefahrenstoffen hantieren oder Akkord arbeiten ist untersagt. Bis einschließlich dem 14. Lebensjahr

ist arbeiten verboten. Aber: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder ab 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden

täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Für sie gibt es beim Jobben in

den Ferien weniger Einschränkungen. Schulpflichtige dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, denn die

sind in erster Linie zur Erholung da.

 
Für die tägliche Arbeitszeit gelten strenge Regeln

Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum

zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler, die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen z.B. in Gaststätten

bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden. Aber auch hier gibt es wieder Aus-

nahmen, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen. Ebenso im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind die Ruhepausen von unter

18-Jährigen. Wer viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als

sechs Stunden sind es 60 Minuten.


Wer älter ist als 18 Jahre, hat Anspruch auf den Mindestlohn

Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,84 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn

der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro/Monat) ausgeübt wird. Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 51 Stunden

im Monat gearbeitet werden.


Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht – eine gesetzliche Lücke, die

vom DGB vehement kritisiert wird. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet

wird: „Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Zwar sind keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig, Steuern jedoch schon, wenn

der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 750 Euro brutto liegt“, so Wolf. Dabei werden die Steuern normalerweise im

nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber in jedem Fall die elektronische

Lohnsteuerkarte – auch die erhält man beim Finanzamt.

 
Einen Ferienjob nie ohne schriftlichen Vertrag beginnen

Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher

abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.

 
Und was passiert, wenn sich einer verletzt? Während des Ferienjobs sind Schülerinnen und Schüler bei der Unfallversicherung des

Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

 
Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten? Dann sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. Am besten

wendet man sich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden – in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter

für Arbeitsschutz. Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen."

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

solinger.rundschau@gmx.de



Impressum | Datenschutz | Sitemap
copyright by peter nied
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
zuklappen