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29. Juli 2018

Neues vom BGH

Nr. 127/2018 vom 26.07.2018

Verhandlungstermin am 13. September 2018, 11.00 Uhr, in Sachen I ZR 112/17 (Anspruch auf Unterlassung  der kostenlosen Verteilung eines "Stadtblatts")

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Kommune berechtigt ist, ein "erweitertes" Amtsblatt kostenlos im gesamten Stadtgebiet zu verteilen, das neben amtlichen Mitteilungen auch redaktionelle Beiträge sowie Anzeigen enthält.Sachverhalt:Die Klägerin ist ein privates Verlagsunternehmen. Sie gibt unter anderem eine kostenpflichtige Tageszeitung und ein kostenloses Anzeigenblatt heraus. Beide Publikationen erscheinen auch im Stadtgebiet der Beklagten.

Die Beklagte ist eine städtische Gebietskörperschaft. Sie veröffentlichte bereits seit dem Jahr 1968 unter dem Titel "Stadtblatt" ein kommunales Amtsblatt. Seit dem Jahr 2003 erschien das "Stadtblatt" unter Einschaltung eines privaten Verlagsunternehmens in seiner jetzigen Form. Der wöchentliche Vertrieb erfolgte zunächst kostenpflichtig im Abonnement sowie im Einzelhandel. Ab dem 1. Januar 2016 ließ die Beklagte das "Stadtblatt" kostenlos an etwa 17.000 Haushalte im Stadtgebiet verteilen. Das "Stadtblatt" besteht aus einem amtlichen, einem redaktionellen sowie einem Anzeigenteil. Der redaktionelle Teil wird von der Beklagten selbst verantwortet.

Die Klägerin hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sie ist der Auffassung, zumindest die kostenlose und vollflächige Verteilung des "Stadtblatts" sei nach § 3a UWG in Verbindung mit dem aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleitenden Gebot der Staatsferne der Presse wettbewerbswidrig.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat der Beklagten untersagt, das "Stadtblatt" in seiner konkreten Gestaltung wöchentlich gratis an alle Haushalte der Gebietskörperschaft der Beklagten zu verteilen oder verteilen zu lassen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, im Hinblick auf das Gebot der Staatsferne der Presse dürfe in einem kommunalen Amtsblatt ausschließlich über das eigene (hoheitliche) Verwaltungshandeln der betreffenden Gemeinde berichtet werden.
Mit der vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision möchte die Beklagte die Abweisung der Klage erreichen. Sie hält die Ansicht des Oberlandesgerichts für zu restriktiv und meint, sie verstoße gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsgarantie.

Vorinstanzen:

LG Ellwangen - Urteil vom 28. Juli 2016 - 10 O 17/16

OLG Stuttgart - Urteil vom 3. Mai 2017 - 4 U 160/16

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 3a UWG lautet:

Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

Art. 5 Abs. 1 GG lautet:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 28 Abs. 2 GG lautet auszugsweise:

Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

Karlsruhe, den 26. Juli 2018


Quelle BGH

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Corvid: Solingen 17.01.21

Stand 17.01.2021 - 15:38 Uhr Aktuelle SituationInsgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 5.332 bestätigte Fälle gemeldet.Aktuell sind 250 Personen nachgewiesen infiziert, 35 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 4.964 Menschen sind wieder genesen. 118 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 171 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 107,4 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 327 Personen.

Ein klares Bekenntnis zur Kooperation

 

SPD bittet Grünen um Entschuldigung / Arbeitsaufträge für Partei und Fraktion

 

Das Bekenntnis zu den gemeinsam beschlossenen Zielen ist ebenso deutlich wie der Wunsch, den bisher so erfolgreichen Weg für Solingen auch künftig gemeinsam zu gehen: „Vorstand und Unterbezirksausschuss haben einstimmig beschlossen, Bündnis 90/Die Grünen in aller Form um Entschuldigung für den Schaden zu bitten, der bei den Bezirksbürgermeister-Wahlen in Burg/Höhscheid und Mitte entstanden ist“, sagt Josef Neumann, Vorsitzender des Solinger SPD-Unterbezirks. „Ebenso einstimmig ist unser klares Bekenntnis zu den gemeinsamen Beschlüssen und die Bekräftigung unseres Wunsches, weiter mit den Grünen für ein sozial gerechtes, nachhaltiges und lebendiges Solingen zu arbeiten.“

 

„Jeder von uns kann die Enttäuschung und auch die Wut der Grünen mehr als nur nachvollziehen“, sagt Josef Neumann. Denn dass Wut und Entsetzen über den Bruch fester Verabredungen auch in der SPD groß sind, war in der mehrstündigen Video-Sitzung der beiden höchsten SPD-Gremien außerhalb eines Parteitags jederzeit zu spüren: „Hier hat nicht mal eine Handvoll Einzelner aus sehr persönlichen Gründen alles gefährdet, was wir alle in Jahren miteinander erreicht haben.“

 

Doch das will die Solinger SPD nicht hinnehmen: „Wir haben daher umfassende Schritte beschlossen, wie wir jetzt die gemeinsamen Ziele mit den Grünen angehen wollen“, sagt Konstantin Klopp, Vorsitzender des Unterbezirksausschusses. Dazu gehörten konkrete Arbeitsprogramme und der regelmäßige Austausch mit den Grünen ebenso wie die zeitnahe politische Aufarbeitung in den SPD-Gremien. Konstantin Klopp: „Wir wollen den Blick dabei nach vorn richten: Unser Engagement für die gemeinsam beschlossenen Ziele muss der Beweis unserer Verlässlichkeit sein.“ Erleichtert zeigten sich die knapp 40 Konferenzteilnehmer denn auch darüber, dass Josef Neumann diesen Prozess „bis zum allerletzten Tag“ seiner Amtszeit vorantreiben will, die im Frühjahr mit dem kommenden Parteitag endet. „Nach zehn Jahren Vorsitz ist das dann auch ein guter Zeitpunkt, das neue Jahrzehnt in jüngere Hände zu übergeben“, sagt der Parteivorsitzende.

 

Eine wichtige Aufgabe wird nun wie bisher die Ratsfraktion haben: „Gemeinsam mit unserem Oberbürgermeister haben Bündnis 90/Die Grünen und die SPD in den letzten sechs Jahren enorm viel für Solingen erreicht“, sagt die Fraktionsvorsitzende Iris Preuß-Buchholz. „Mit dem Wachsen unserer Stadt, dem Klimawandel, der Mobilitätswende und Solingens Gesundheitswesen warten riesige Herausforderungen auf uns. SPD und Grüne haben dafür gute Konzepte – und die wollen wir jetzt auch umsetzen!“

 

 

 

 

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Peter Nied

Cassandra Fuchs

 

 

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