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05. September 2018

Übertriebene Ordnungsliebe?

Übertriebene Ordnungsliebe?

Solingen/Die Änderung der Straßenordnungsänderung wird zurzeit heftig diskutiert. Dabei kochen auch schon einmal die Gemüter über. Es gibt Befürworter und Gegner. Wir sprachen mit Finn Grimsehl-Schmitz vom Jugendstadtrat. Eine Änderung der Straßenordnung sieht er auch aus rechtlicher Sicht problematisch:" 1. Es gibt eine aktuelle Straßenordnung, die das Ordnungsamt bereits befähigt, bei Fehlverhalten von Personen entsprechend durchzugreifen. Diese ist bereits (für mein Empfinden) alles andere als lasch. Selbst das korrekte Sitzen auf Bänken wird darin vorgeschrieben, Baden in der Wupper ist grundsätzlich verboten...

2. Sind härtere ordnungsrechtliche, polizeiliche, strafrechtliche Bestimmungen etc. in den meisten Fällen nicht zielführend, sondern verschärfen eher das Miteinander. Sie dienen dazu, dass subjektive Sicherheitsempfinden von Menschen zu stärken, bringen aber wenig bis gar keine Vorteile für die öffentliche Sicherheit.

3. Gefährdet die Verschärfung Treffpunkte von Menschen, die außer dem öffentlichen Raum kaum Orte des Miteinanders haben. Das sind vor allem Obdachlose und Drogensüchtige aber auch Jugendliche kann das (insbesondere im Zusammenhang mit Alkoholgenuss) hart treffen. Erstmals  verboten  und  mit  bis  zu  1.000  Euro  Geldbuße  bedroht  wird  die  „Wiederkehrende,  ortsfeste
Ansammlung von Personen (Lagern) die dabei Passanten bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraums
im Rahmen des Gemeingebrauchs behindern oder belästigen“ [§ 12 (1) 2.]. 
Ebenfalls erstmals mit bis zu 1000 Euro Geldbuße bedroht werden „Störungen vor allem in Verbindung
mit Alkoholgenuss…“ [§ 12 (1) 3.].
Es deutet auf eine Art Vertreibungspolitik gegen diese Personengruppen hin, anstatt weiter auf sie zuzugehen und auch ihr Potential auszuschöpfen oder ihnen kostenlose Treffpunkte ohne Konsumzwang zu errichten.

4. Daneben fällt auf, dass ''Störungen'' oder ''Belästigungen'' nicht weiter definiert werden. Der/die Ordnungsbeamte/-Beamtin hat also künftig einen sehr großen Ermessensspielraum.

5. Wird die Verschärfung die Innenstadt noch lebloser machen. Obwohl sich kaum jemand über die ''zahlreichen'' (überhaupt schon mal einen gesehen??) Straßenkünstler/-Musiker beschwert, müssen diese nach einer halben Stunde ihrer Darbietung den Standort um mindestens 200m wechseln. [§ 19 (2)]

6. Auch (unsere) politische Arbeit wird erschwert! Wer Informationsmaterial verteilt, ohne „sein von Passanten in einem Umkreis von 100 m
weggeworfenes Werbematerial unverzüglich wieder einzusammeln“ begeht eine Ordnungswidrigkeit [§ 20 (3)]... Während Mecces und Co nicht mal im Umkreis von 5m für Ordnung sorgen müssen.

Fazit: Bestehende Verordnungen sind ausreichend, Regeln müssen im gesellschaftlichen Diskurs erarbeitet und lieber präventive Maßnahmen anstatt verschärfende ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeführt werden. Jugendliche und andere Gruppen müssen ihr Recht verteidigen, den öffentlichen Raum als Treffpunkt zu nutzen. Daneben gilt es, die Freiheiten von Künstlern und politisch Aktiven zu erhalten!"

Die solinger-rundschau.de wird über die weitere Entwicklung berichten.

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Kommentare: 1
  • #1

    Djego (Donnerstag, 06 September 2018 18:35)

    Aber Hauptsache Autos fahren und Uniformen tragen die die Polizei aussehen.
    Unmöglich diese Leute.

Corvid: Solingen 21.04.2021

Stand 21.04.2021 - 10:24 Aktuelle SituationInsgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 8.118 bestätigte Fälle gemeldet.Aktuell sind 669 Personen nachgewiesen infiziert, 42 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 7.277 Menschen sind wieder genesen. 172 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 346 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 217.6 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 1.741 Personen. Die Quarantäne beenden konnten 30.434 Personen.

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