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25. September 2018

Aktuelles Urteil des BAG

AKTUELLES URTEIL DES BAG

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5
BGB* bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung?
Die Parteien streiten in der Revision noch über die Zahlung von Pauschalen nach
§ 288 Abs. 5 BGB.
Der Kläger ist langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Er hat diese auf Zahlung
rückständiger Besitzstandszulagen für die Monate Mai bis September 2016 in Anspruch
genommen. Zudem hat er von der Beklagten wegen Verzugs mit der Zahlung
der Besitzstandszulage für die Monate Juli bis September 2016 die Zahlung
von drei Pauschalen à 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangt. Insoweit hat er
die Ansicht vertreten, § 288 Abs. 5 BGB sei auch im Arbeitsrecht anwendbar. Die
Beklagte hat demgegenüber im Wesentlichen eingewandt, § 288 Abs. 5 BGB sei im
Arbeitsrecht gemäß § 12a ArbGG ausgeschlossen. Zudem lägen die Voraussetzungen
des § 288 Abs. 5 BGB nicht vor, da sie sich nicht schuldhaft in Verzug befunden
habe.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten, mit
der diese sich gegen ihre Verurteilung zur Zahlung der Pauschalen nach § 288
Abs. 5 BGB wendet, war vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolgreich.
Der Kläger hat keinen Anspruch auf die geltend gemachten Pauschalen. Zwar
findet § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch in Fällen Anwendung, in denen sich der
Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befindet. Allerdings
schließt § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht
nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch wegen erstinstanzlich entstandener
Beitreibungskosten, sondern auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen
Kostenerstattungsanspruch und damit auch den Anspruch auf Pauschalen nach
§ 288 Abs. 5 BGB aus.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa
284/17 -
*§ 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
...
(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser
kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe
von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung
oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale nach Satz 1 ist
auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten
der Rechtsverfolgung begründet ist.
**§ 12a ArbGG Kostentragungspflicht
(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden
Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten
für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes.

Quelle BAG Pressestelle

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Corvid: Solingen 16.01.21

In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 621 Personen. Die Quarantäne konnten 21.904 Personen beendenStand 16.01.2021 - 14:36 Aktuelle Situation Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 5.320 bestätigte Fälle gemeldet.Aktuell sind 273 Personen nachgewiesen infiziert, 33 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 4.929 Menschen sind wieder genesen. 118 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 163 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 102,4 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.

Ein klares Bekenntnis zur Kooperation

 

SPD bittet Grünen um Entschuldigung / Arbeitsaufträge für Partei und Fraktion

 

Das Bekenntnis zu den gemeinsam beschlossenen Zielen ist ebenso deutlich wie der Wunsch, den bisher so erfolgreichen Weg für Solingen auch künftig gemeinsam zu gehen: „Vorstand und Unterbezirksausschuss haben einstimmig beschlossen, Bündnis 90/Die Grünen in aller Form um Entschuldigung für den Schaden zu bitten, der bei den Bezirksbürgermeister-Wahlen in Burg/Höhscheid und Mitte entstanden ist“, sagt Josef Neumann, Vorsitzender des Solinger SPD-Unterbezirks. „Ebenso einstimmig ist unser klares Bekenntnis zu den gemeinsamen Beschlüssen und die Bekräftigung unseres Wunsches, weiter mit den Grünen für ein sozial gerechtes, nachhaltiges und lebendiges Solingen zu arbeiten.“

 

„Jeder von uns kann die Enttäuschung und auch die Wut der Grünen mehr als nur nachvollziehen“, sagt Josef Neumann. Denn dass Wut und Entsetzen über den Bruch fester Verabredungen auch in der SPD groß sind, war in der mehrstündigen Video-Sitzung der beiden höchsten SPD-Gremien außerhalb eines Parteitags jederzeit zu spüren: „Hier hat nicht mal eine Handvoll Einzelner aus sehr persönlichen Gründen alles gefährdet, was wir alle in Jahren miteinander erreicht haben.“

 

Doch das will die Solinger SPD nicht hinnehmen: „Wir haben daher umfassende Schritte beschlossen, wie wir jetzt die gemeinsamen Ziele mit den Grünen angehen wollen“, sagt Konstantin Klopp, Vorsitzender des Unterbezirksausschusses. Dazu gehörten konkrete Arbeitsprogramme und der regelmäßige Austausch mit den Grünen ebenso wie die zeitnahe politische Aufarbeitung in den SPD-Gremien. Konstantin Klopp: „Wir wollen den Blick dabei nach vorn richten: Unser Engagement für die gemeinsam beschlossenen Ziele muss der Beweis unserer Verlässlichkeit sein.“ Erleichtert zeigten sich die knapp 40 Konferenzteilnehmer denn auch darüber, dass Josef Neumann diesen Prozess „bis zum allerletzten Tag“ seiner Amtszeit vorantreiben will, die im Frühjahr mit dem kommenden Parteitag endet. „Nach zehn Jahren Vorsitz ist das dann auch ein guter Zeitpunkt, das neue Jahrzehnt in jüngere Hände zu übergeben“, sagt der Parteivorsitzende.

 

Eine wichtige Aufgabe wird nun wie bisher die Ratsfraktion haben: „Gemeinsam mit unserem Oberbürgermeister haben Bündnis 90/Die Grünen und die SPD in den letzten sechs Jahren enorm viel für Solingen erreicht“, sagt die Fraktionsvorsitzende Iris Preuß-Buchholz. „Mit dem Wachsen unserer Stadt, dem Klimawandel, der Mobilitätswende und Solingens Gesundheitswesen warten riesige Herausforderungen auf uns. SPD und Grüne haben dafür gute Konzepte – und die wollen wir jetzt auch umsetzen!“

 

 

 

 

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

 

 

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