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28. November 2018

Allergiefrei durch die Weihnachtszeit

Atem(be)raubender Advent: Allergiefrei durch die Weihnachtszeit

Für Allergiker ist die Weihnachtszeit eine echte Herausforderung. Allergieauslösende Stoffe können in weihnachtlichen Leckereien, aber auch in Duftstoffen versteckt sein. Worauf Allergiker achten sollten und wie sie die besinnlichste Zeit des Jahres beschwerdefrei genießen können, erklärt Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der BARMER.

Wer unter einer Lebensmittelunverträglichkeit oder einer Lebensmittelallergie leidet, muss in der Weihnachtszeit besonders aufpassen. Denn in vielen weihnachtlichen Leckereien sind Nüsse, und damit die Hauptauslöser für Allergien, verarbeitet. Vor allem Haselnüsse können allergische Beschwerden hervorrufen. Aber auch Vanille und Zimt, die beispielsweise in Christstollen und vielen Weihnachtsplätzchen enthalten sind, können bei Allergikern zu gesundheitlichen Problemen führen. Deren beste Schutz vor allergischen Reaktionen sind Informationen über die Inhaltsstoffe. „Bei verpackten Lebensmitteln können Betroffene sich  die vorgeschriebene Zutatenliste anschauen. Bei unverpackten Lebensmitteln, wie sie beispielsweise auf dem Weihnachtsmarkt angeboten werden, fehlen diese Hinweise allerdings. Um sich keiner unnötigen Gefahr auszusetzen, sollten Allergiker auf solche Produkte besser verzichten“, so Petzold. Um auf Nummer sicher zu gehen, rät die Expertin, selbst zu backen. Dabei können Allergiker auf problematische Zutaten wie Hasel- oder Erdnüsse direkt verzichten und diese durch Alternativen ersetzen. Besonders Mandeln und Haferflocken, aber auch Kokosraspel, eignen sich gut für Plätzchen und Co. und werden meist gut vertragen.

Dicke Luft durch Duftkerzen?

Neben Lebensmitteln können auch Duftstoffe Allergien auslösen. Im Dezember sind es vor allem Duftkerzen oder -lampen, Potpourris und Raumsprays, die ein weihnachtliches Flair in die eigenen vier Wände bringen sollen. „Solange die verwendeten Inhaltsstoffe nicht unter die Gefahrenstoffverordnung fallen, müssen sie auf der Verpackung nicht aufgeführt werden. Das bedeutet aber nicht, dass jeder sie gut vertragen kann. Importartikel aus Nicht-EU-Staaten unterliegen zudem anderen Bestimmungen, die häufig nicht so streng sind wie die europäischen Richtlinien“, erklärt Petzold. Häufig geben beispielsweise Duftkerzen beim Abbrennen verschiedene Stoffe ab, die unter anderem zu Atemwegsreizungen oder sogar einem Asthmaanfall führen können. Der Raum wird dann nicht nur mit weihnachtlichem Duft, sondern unbemerkt auch noch mit Dioxinen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) und Lösungsmittel gefüllt. Petzold rät, bei der Verwendung von Duftkerzen regelmäßig gut zu lüften oder lieber gleich auf Kerzen aus Bienenwachs ohne Paraffinzusatz zurückzugreifen. Auch Kerzen mit dem RAL-Gütesiegel sind eine gute Alternative, da bei ihnen die Inhaltsstoffe nach strengen Kriterien geprüft wurden.

Allergische Reaktionen

Allergische Reaktionen können unterschiedlich stark ausfallen. Die harmlose Variante umfasst Symptome wie Juckreiz im Mund oder einen Hautausschlag. Es kann aber auch zu einem Anschwellen der Atemwege kommen, und der Betroffene bekommt schlecht Luft. Im extremsten Fall reagiert der Körper mit einem anaphylaktischen Schock, einem Kreislaufzusammenbruch, der lebensgefährlich werden kann. „Allergiker, bei denen eine hochgradige Allergie auf bestimmte Stoffe bekannt ist, und die in der Vorgeschichte bereits heftige allergische Reaktionen gezeigt haben, sollten für solche Fälle immer ein ärztlich verordnetes Notfall-Set mit einem Antihistaminikum, Kortison und einer Adrenalin-Spritze dabeihaben“, rät Petzold.


Foto Jenny Serrano
PM Barmer

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Kommentare: 1
  • #1

    Silvia Steffer. (Mittwoch, 28 November 2018 15:39)

    Erdnüsse gehören zu den Hülsenfrüchte und nicht zu den Nüssen .

Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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