Solingen und mehr
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
30. Januar 2019

Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

Das Verbot eines Unternehmens der Privatwirtschaft, auffällige großflächige Zeichen
religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz
zu tragen, wirft Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf. Diese Fragen
müssen im Zusammenhang mit Konventions- und Verfassungsrecht durch ein
Vorabentscheidungsersuchen geklärt werden, das der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts
an den Gerichtshof der Europäischen Union richtet.
Die Beklagte ist ein Unternehmen des Einzelhandels. Die Klägerin ist muslimischen
Glaubens. Sie ist als Verkaufsberaterin und Kassiererin beschäftigt. Nach Rückkehr
aus der Elternzeit trug die Klägerin - anders als zuvor - ein Kopftuch. Sie erfüllt damit
ein islamisches Bedeckungsgebot, das sie als zwingend empfindet. Der Aufforderung
der Beklagten, das Kopftuch am Arbeitsplatz abzulegen, kam die Klägerin
nicht nach. Die Beklagte stützt sich zuletzt auf eine für alle Verkaufsfilialen geltende
Kleiderordnung. Nach ihr ist das Tragen auffälliger großflächiger religiöser, politischer
und sonstiger weltanschaulicher Zeichen am Arbeitsplatz verboten. Mit ihrer
Klage will die Klägerin festgestellt wissen, dass die darauf beruhende Weisung der
Beklagten unwirksam ist. Sie ist der Auffassung, die Weisung sei unwirksam, weil
sie dadurch wegen ihrer Religion diskriminiert werde. Die Beklagte beruft sich auf
ihre unternehmerische Freiheit und den Schutz der negativen Religionsfreiheit ihrer
Kunden und Arbeitnehmer.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts
ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union, Fragen nach der
Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG und dem Verhältnis von primärem Unionsrecht
und nationalem Verfassungsrecht zu beantworten. Ist eine allgemeine Anordnung in
der Privatwirtschaft, die auch das Tragen auffälliger religiöser Zeichen verbietet,
aufgrund der von Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(GRC) geschützten unternehmerischen Freiheit diskriminierungsrechtlich stets
gerechtfertigt? Oder kann die Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin berücksichtigt
werden, die von der GRC, der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (EMRK) und dem Grundgesetz geschützt wird?*

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27. März 2018
- 7 Sa 304/17 -
*Der genaue Wortlaut der Fragen kann auf der Seite www.bundesarbeitsgericht.de
unter dem Menüpunkt „Sitzungsergebnisse“ eingesehen werden.

PM BAG

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Corvid: Solingen 23.01.21

In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 616 Personen. Die Quarantäne konnten 22.312 Personen beendenStand 23.01.2021 - 16:02 Aktuelle SituationInsgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 5.492 bestätigte Fälle gemeldet.Aktuell sind 269 Personen nachgewiesen infiziert, 41 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 5.102 Menschen sind wieder genesen. 121 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 160 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 100,5 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.

Ein klares Bekenntnis zur Kooperation

 

SPD bittet Grünen um Entschuldigung / Arbeitsaufträge für Partei und Fraktion

 

Das Bekenntnis zu den gemeinsam beschlossenen Zielen ist ebenso deutlich wie der Wunsch, den bisher so erfolgreichen Weg für Solingen auch künftig gemeinsam zu gehen: „Vorstand und Unterbezirksausschuss haben einstimmig beschlossen, Bündnis 90/Die Grünen in aller Form um Entschuldigung für den Schaden zu bitten, der bei den Bezirksbürgermeister-Wahlen in Burg/Höhscheid und Mitte entstanden ist“, sagt Josef Neumann, Vorsitzender des Solinger SPD-Unterbezirks. „Ebenso einstimmig ist unser klares Bekenntnis zu den gemeinsamen Beschlüssen und die Bekräftigung unseres Wunsches, weiter mit den Grünen für ein sozial gerechtes, nachhaltiges und lebendiges Solingen zu arbeiten.“

 

„Jeder von uns kann die Enttäuschung und auch die Wut der Grünen mehr als nur nachvollziehen“, sagt Josef Neumann. Denn dass Wut und Entsetzen über den Bruch fester Verabredungen auch in der SPD groß sind, war in der mehrstündigen Video-Sitzung der beiden höchsten SPD-Gremien außerhalb eines Parteitags jederzeit zu spüren: „Hier hat nicht mal eine Handvoll Einzelner aus sehr persönlichen Gründen alles gefährdet, was wir alle in Jahren miteinander erreicht haben.“

 

Doch das will die Solinger SPD nicht hinnehmen: „Wir haben daher umfassende Schritte beschlossen, wie wir jetzt die gemeinsamen Ziele mit den Grünen angehen wollen“, sagt Konstantin Klopp, Vorsitzender des Unterbezirksausschusses. Dazu gehörten konkrete Arbeitsprogramme und der regelmäßige Austausch mit den Grünen ebenso wie die zeitnahe politische Aufarbeitung in den SPD-Gremien. Konstantin Klopp: „Wir wollen den Blick dabei nach vorn richten: Unser Engagement für die gemeinsam beschlossenen Ziele muss der Beweis unserer Verlässlichkeit sein.“ Erleichtert zeigten sich die knapp 40 Konferenzteilnehmer denn auch darüber, dass Josef Neumann diesen Prozess „bis zum allerletzten Tag“ seiner Amtszeit vorantreiben will, die im Frühjahr mit dem kommenden Parteitag endet. „Nach zehn Jahren Vorsitz ist das dann auch ein guter Zeitpunkt, das neue Jahrzehnt in jüngere Hände zu übergeben“, sagt der Parteivorsitzende.

 

Eine wichtige Aufgabe wird nun wie bisher die Ratsfraktion haben: „Gemeinsam mit unserem Oberbürgermeister haben Bündnis 90/Die Grünen und die SPD in den letzten sechs Jahren enorm viel für Solingen erreicht“, sagt die Fraktionsvorsitzende Iris Preuß-Buchholz. „Mit dem Wachsen unserer Stadt, dem Klimawandel, der Mobilitätswende und Solingens Gesundheitswesen warten riesige Herausforderungen auf uns. SPD und Grüne haben dafür gute Konzepte – und die wollen wir jetzt auch umsetzen!“

 

 

 

 

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

solinger.rundschau@gmx.de


+++Werbung

Solingen Bücher


Impressum | Datenschutz | Sitemap
copyright by peter nied
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
zuklappen