
Solingen/Zu den Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für den Monat Januar hat heute Peter Horn, Vorsitzender des DGB-Stadtverbands Solingen, Stellung genommen:
„Um das Problem der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit in Solingen in den Griff zu bekommen, setzt das Jobcenter Solingen das neue Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, das seit dem
1.1.2019 in Kraft ist, zügig um. Dazu müssen aber auch die Betriebe handeln. Mit den Programmen werden durch großzügige Lohnkostenzuschüsse, Weiterbildungsförderung und Coaching gute
Voraussetzungen geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen und Fachkräftesicherung zu verbessern. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.“
Nach Daten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) stehen dem Jobcenter Solingen in diesem Jahr über 12 Mio. Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem
SGB II" zur Verfügung. Das sind rund 1,5 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.
Der DGB fordert das Jobcenter in Solingen auf, die Mittel zielgenau einzusetzen: „Die zusätzlichen Mittel sind zunächst nicht zweckgebunden. Sie müssen aber bei den Personen ankommen, die der
Gesetzgeber dafür vorsieht und zwar nach den entsprechenden Kriterien, wie z.B. tariflicher Entlohnung und der Vermeidung von Verdrängungseffekten am Arbeitsmarkt. Diese neue Gesetzgebung ist
eine gute Chance, Langzeitarbeitslose wieder in gute Arbeit zu führen“, so Horn.
Im Hinblick auf das demnächst bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legitimität von Sanktionen im Hartz IV-System betont der Gewerkschafter: „Bei den neuen Förderinstrumenten
muss das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Wir lehnen Sanktionen ab, weil sie die verfassungsrechtliche Vorgabe verletzen, wonach ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten ist. Statt
die Betroffenen mit Forderungen zu belasten, gibt es jetzt gute Möglichkeiten, sie zu fördern.“
PM DGB
Foto: Peter Nied
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