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23. April 2019

Ramadan-Fasten von Kindern

Berlin, 23. April 2019. Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden.

Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer*innen, Ärzt*innen und andere Fachkräfte entwickelt. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.

Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben. „Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“, erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. „Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.“

Um Eltern, Ärzt*innen, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. „Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. „Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste.“

Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er Eltern, die verantwortlichen Lehrer*innen oder Erzieher*innen darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB.

Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.


PM des Kinderschutzbund
Symbolfoto: Natascha Wessel

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Kommentare: 1
  • #1

    Ernst-Friedrich Breuhaus (Dienstag, 23 April 2019 16:07)

    Jeder Erwachsene kann mit seinem Körper machen, was er will. Ein Kind darf nicht zum Fasten angehalten werden, weil es für den nicht ausgewachsenen Menschen in der modernen Zivilisation gesundheitsschädlich ist. Wer ein Kind zu einer solchen Maßnahme anhält oder gar zwingt, sollte mit Strafe bedroht werden. Deutschland ist keine Wüste vor 1600 Jahren.

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Die erste Termin ist an diesem Freitag, 4. März 2022, auf dem Walder Wochenmarkt. Gerne stellen wir Ihnen das Infomobil, die Vorarbeiten dazu und die Idee dahinter in einem Gespräch vor. Ab 10:00 Uhr stehen

 

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