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21. Mai 2019

WILDWUCHS AN DER STECHUHR

Solingen/pen - Nach einem Urteil des EuGH müssen alle EU-Staaten per Gesetz die Arbeitgeber zu einer generellen Arbeitszeiterfassung verpflichten.
Das ist zunächst einmal für die Lohn - und gehaltsabhängigen Mitarbeiter eine gute Nachricht. Da wird manche unbezahlte Arbeitszeit nicht mehr unter den Tisch fallen. Deshalb kommt auch schon der Aufschrei der Arbeitgeberverbände. Wie das jedoch in allen Bereichen zu praktizieren ist, bleibt in der Tat fraglich. Außentermine von Handwerkern oder Heimarbeitsplätze und vieles mehr müssen hier geregelt werden.

Aktuell verstoßen gegen eine korrekte der Arbeitszeiterfassung wird überall. Auch in Solingen. Dazu liegen uns einige Aussagen vor. Branchenübergreifend wird sehr oft früher angefangen ohne Bezahlung oder länger gearbeitet ohne angemeldete Überstunden. In einem mittelständischen Unternehmen gehen einige Mitarbeiter um 17 Uhr zur Stechuhr, drücken und arbeiten danach bis 18 oder 19 Uhr ohne Entlohnung weiter. Ein anderes Unternehmen lässt Samstags arbeiten ohne Zeiterfassung und zahlt die Mitarbeiter in bar aus. Oder es wird mitten in der Nacht mit der Arbeit begonnen ohne jegliche Zuschläge.

In beinahe allen Fällen arbeiten die Leute auch alleine an Arbeitsplätzen, was gegen die Arbeitssicherheit verstößt. Nun wird die Praxis zeigen wie hier mit dem noch zu erstellenden Gesetz umgegangen wird.

Foto (c) Peter Nied

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

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außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
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waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
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Quelle: Destatis

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Peter Nied

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