
Solingen/pen - Nach einem Urteil des EuGH müssen alle EU-Staaten per Gesetz die Arbeitgeber zu einer generellen Arbeitszeiterfassung verpflichten.
Das ist zunächst einmal für die Lohn - und gehaltsabhängigen Mitarbeiter eine gute Nachricht. Da wird manche unbezahlte Arbeitszeit nicht mehr unter den Tisch fallen. Deshalb kommt auch schon der
Aufschrei der Arbeitgeberverbände. Wie das jedoch in allen Bereichen zu praktizieren ist, bleibt in der Tat fraglich. Außentermine von Handwerkern oder Heimarbeitsplätze und vieles mehr müssen
hier geregelt werden.
Aktuell verstoßen gegen eine korrekte der Arbeitszeiterfassung wird überall. Auch in Solingen. Dazu liegen uns einige Aussagen vor. Branchenübergreifend wird sehr oft früher angefangen ohne
Bezahlung oder länger gearbeitet ohne angemeldete Überstunden. In einem mittelständischen Unternehmen gehen einige Mitarbeiter um 17 Uhr zur Stechuhr, drücken und arbeiten danach bis 18 oder 19
Uhr ohne Entlohnung weiter. Ein anderes Unternehmen lässt Samstags arbeiten ohne Zeiterfassung und zahlt die Mitarbeiter in bar aus. Oder es wird mitten in der Nacht mit der Arbeit begonnen ohne
jegliche Zuschläge.
In beinahe allen Fällen arbeiten die Leute auch alleine an Arbeitsplätzen, was gegen die Arbeitssicherheit verstößt. Nun wird die Praxis zeigen wie hier mit dem noch zu erstellenden Gesetz
umgegangen wird.
Foto (c) Peter Nied
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