
Solingen/Mit Urteil vom 31.05.2019 hat das Landgericht Wuppertal die AfD Solingen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zur Unterlassung einer Äußerung über das Vorstandsmitglied der
Solinger LINKEN, Adrian Scheffels, verurteilt.
Die Partei hatte auf ihrer Facebook-Seite geschrieben, Scheffels wolle Drogen „offenbar auch an Kinder abgeben". Diese Falschbehauptung darf sie nun unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis
zu 250.000 Euro nicht mehr wiederholen.
Scheffels äußert dazu: "Die AfD Solingen zeigt mit dem Versuch, durch eine falsche Behauptung einen politischen Gegner zu diffamieren, einmal mehr, dass mit ihr kein vernünftiger Diskurs möglich
ist."
Kommentar schreiben