Solingen/red - in unserer Reihe rund um den Urlaub gibt es heute Tipps zum Thema:
worauf man bei der Einfuhr achten sollte. DasHauptzollamt hat uns einige Beispiele
aus der Praxis zur Veröffentlichung überlassen.
„Dekorationen aus Tieren“
Zöllner vom Zollamt Düsseldorf Flughafen finden geschützte Arten
Rund 35 Kilogramm Gepäck mit zum Teil artengeschützten Exponaten ließ sich
ein 66-jähriger Niederländer von den Bahamas nach Deutschland nachsenden. Im
Vorfeld gab der Betroffene an, dass sich im Gepäck gebrauchte Bekleidung und
„Dekorationen aus Tieren“ befänden.
Tatsächlich fanden die Zöllner vom Zollamt Düsseldorf Flughafen neben etwas
Kleidung verschiedene Exponate wie Muscheln, Schnecken, Seesterne, Seeigel
sowie einen Riesenkäfer, eine Koralle und einen Skorpion. Diese Exponate waren
teilweise aufwändig in Kunstharz gegossen.
Fünf Exponate der Gattung Nautilus pompilius (so genannte Perlboote) und eine
rote Orgelkoralle sind allerdings artengeschützt. Die Einfuhr ohne sog. CITESBescheinigung
ist damit verboten.
Die Zöllner stellten die geschützten Exponate sicher und leiteten ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein. Der wiederum entgegnete,
dass der Zoll die Sachen entsorgen solle, da er bereits genug davon zuhause
habe.
Skorpion und Kobra in der Flasche
Zöllner vom Zollamt Düsseldorf Flughafen finden geschützte Arten
Vier Flaschen Schnaps mit jeweils einer Kobra und einem Skorpion fanden Zöllner
am Düsseldorfer Flughafen bei zwei unabhängig voneinander reisenden Männern.
Beide Männer, ein 52-Jähriger aus Hückelhoven und ein 69-Jähriger aus Erkelenz,
reisten mit derselben Maschine aus Thailand ein.
Zöllner kontrollierten die Reisenden, als diese den Zollbereich durch den grünen
Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollten. Die Betroffenen führten
jeweils zwei Flaschen in ihrem Reisegepäck mit sich.
Da es sich bei den Tieren um geschützte Arten handelt, die erforderlichen
Dokumente (so genannte Cites-Bescheinigung) aber nicht vorgelegt werden
konnten, stellte der Zoll den Schlangenschnaps sicher und leitete
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Reisenden ein.
Schlangenschnaps stammt hauptsächlich aus Südostasien und wird dort nicht nur
an Touristen verkauft, sondern auch als Medizin oder Aphrodisiakum getrunken.
„In Schlangenschnaps sind fast immer geschützte Tierarten zu finden. Der Zoll
warnt Urlauber daher eindringlich davor, solche Souvenirs mit nach Deutschland
zu bringen“, so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.
Apotheken in Koffern
Zöllner am Düsseldorfer Flughafen stellen Medikamente sicher
Gleich zwei Fälle von Medikamentenschmuggel deckten Zöllner am Düsseldorfer
Flughafen am 8. Mai auf.
Im ersten Fall reiste ein 48-jähriges Pärchen aus Moskau ein. Als sie den
Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollten,
baten Zöllner sie zur Kontrolle des Reisegepäcks.
In zwei Koffern fanden sie knapp 6.000 Tabletten, u. a. zur Entgiftung der Leber,
Verbesserung der Herztätigkeit und zur Behandlung von Diabetes.
In einem weiteren Fall reiste ein 36-jähriger französischer Staatsbürger aus Abu
Dhabi ein. Auch hier hielten Zöllner den Mann im grünen Ausgang an und baten
ihn zur Kontrolle seines Reisegepäcks. Bei ihm fanden sie 500 Tütchen eines
Potenzmittels in Gelform.
Auf Befragen gab der Reisende an, dass die Medikamente nicht für ihn selbst,
sondern für Freunde bestimmt seien.
Die Zöllner leiteten gegen alle Beschuldigten Strafverfahren wegen Bannbruchs
(Einfuhr von Gegenständen trotz Verbots) und wegen eines Verstoßes gegen das
Arzneimittelgesetz ein.
Die Medikamente sind sichergestellt und werden nach Abschluss der Verfahren
vernichtet.
PM Hauptzollamt Düsseldorf
Fotos (c) Hauptzollamt
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