
NGG fordert mehr Zoll-Kontrollen bei
Solinger Hoteliers und Gastronomen
Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen: Wenn Beamte des Zolls Betrieben in Solingen eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden – vorausgesetzt, sie nehmen
es mit dem Gesetz nicht so genau. Im vergangenen Jahr kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Düsseldorf in der Region insgesamt 1.051 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die
Einhaltung von Mindestlöhnen. Das sind zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 156 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus 37 Prozent gegenüber 2017). In zwölf Fällen
– und damit in jedem dreizehnten Hotel, Imbiss oder Restaurant – deckten sie einen Mindestlohnverstoß auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Düsseldorf-Wuppertal
beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne).
„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten – den gesetzlichen oder einen höheren Branchen-Mindestlohn. Mindestlohn-Verstöße
sind immer noch an der Tagesordnung. Und das obwohl es den gesetzlichen Mindestlohn schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert NGG-Geschäftsführerin Zayde Torun. Bei Kellnern, Köchinnen und
Hotelangestellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an.
Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagen, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, macht, so die NGG Düsseldorf-Wuppertal, eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver
kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie. Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist. Je höher das Risiko für schwarze Schafe ist, bei illegalen
Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzen sie auf Tricksereien“, betont Torun. Der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mehr als
10.000 Beamte aufzustocken, sei ein „wichtiger Schritt“. Derzeit sei die FKS von dieser Zielmarke aber noch weit entfernt. Nach Informationen der NGG waren bundesweit zuletzt lediglich 6.600
Planstellen für Kontrolleure besetzt – 149 davon beim Hauptzollamt Düsseldorf.
„Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Bei Schummeleien mit den Stundenzetteln können die Beamten
gegen den Arbeitgeber ermitteln – und geprellte Löhne zurückfordern“, erklärt Zayde Torun. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai müssen Unternehmen die Arbeitszeiten
ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren. Im Gastgewerbe wurde bereits mit dem gesetzlichen Mindestlohn eine Aufzeichnungspflicht der geleisteten Stunden eingeführt. Die NGG hatte
sich dafür gegen den Widerstand der Arbeitgeber starkgemacht.
Foto NGG
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