
Geschäftsführer nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt.
Düsseldorf (ots) Der 32-jährige Geschäftsführer einer Solinger Gerüstbaufirma wurde durch das Amtsgericht Wuppertal wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Der ermittelte Sozialversicherungsschaden belief sich auf über 1,8 Millionen Euro.
Das Gericht sah es aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Wuppertal als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum von Januar 2014 bis Mai 2016
Arbeitnehmer in einem deutlich größeren Umfang beschäftigte, als er gegenüber den Einzugsstellen erklärte. Ein Großteil der Löhne wurde an der Buchführung vorbei "schwarz" ausbezahlt.
Durch den mehrfach vorbestraften Geschäftsführer wurden auch sogenannte Abdeckrechnungen verwendet, um Gewinne und ausgezahlte Schwarzlöhne gegenüber den Behörden zu verschleiern. Hierzu gründete
der Verurteilte über einen Strohmann eigens eine Scheinfirma, mit der er sich selber für seinen Gerüstbaubetrieb Abdeckrechnungen schrieb.
Der Verurteilte zeigte sich im Verlauf der Verhandlung vollumfänglich geständig, was sich auch auf die Strafzumessung positiv auswirkte. Darüber hinaus muss der Verurteilte den entstandenen
Schaden bei der Sozialversicherung, der Sozialkasse und der Berufsgenossenschaft begleichen.
PM HZO
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