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27. November 2019

Illegales Feuerwerk gefährlich

 

 

Zu den Vorbereitungen zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen in Deutschland der Einkauf von Feuerwerk.

 

Der Verkauf von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist in Deutschland einheitlich geregelt. Jedes Jahr stellt der Zoll jedoch spätestens im Dezember fest, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper, besonders aus Polen und der Tschechischen Republik, mitgebracht werden.

 

Was viele nicht wissen: Für das Mitbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern angewendet. Das bedeutet, dass innerhalb der Europäischen Union nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden dürfen.

 

Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen werden hierbei nicht gewährt. Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und Leben bestehen.

 

"Auch in Postpaketen aus Tschechien findet der Zoll jedes Jahr nicht zugelassene Feuerwerkskörper, die wir aus dem Verkehr ziehen", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Diese sind als Gefahrgut vom normalen Postversand ausgeschlossen und hätten so gar nicht versendet werden dürfen".

 

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

 

 

 

 

 

PM HZA

 

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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