
ein Kommentar von Peter Nied
...da war aber nichts mit hohoho. Nach einem leckeren Essen und dem Besuch auf den Weihnachtsmärkten wollten wir unseren Durst löschen. Kölsch in 0,2 Gläsern. Hinein in das bekannte Lokal mit dem bekannten Bier im Ausschank. Die Bedienung hatte nahezu an jedem Tisch Erklärungsnot zu einem Fakt. Auf der Speisekarte steht Bier vom Fass in 0,2 und 0,4 Gläsern. Wir kennen die Vorliebe in dieser Lokalität zu großen Gläsern. Folglich bestellten wir zwei Bier 0,2. Da hatten wir jedoch die Rechnung ohne den Weihnachtsmann gemacht. Was im Sommer noch ging hatte heute keinen Bestand. Und der Kellner ließ auch nicht mit sich handeln. Ich erklärte ihm, dass ich so große Pötte einfach nicht mag. Ich bot ihm auch noch an er könne zwei kleine Bier bringen pro Person.
Und dann kam die Ansage:“Nein das ist eine Verordnung wenn Weihnachtsmarkt ist. Erst müsse man drei große Gläser trinken und danach könnte man auch kleine Gläser bekommen. Kurz nach den vier Holländerinnen verließen wir auch das Lokal. Wir haben dann in einem Brauhaus den ganzen Abend kleine Kölsch getrunken.
Und ich bin mittlerweile der Überzeugung, dass der Wirt mit der „Verordnung“ der Erfinder vom Enkeltrick sein muss.
Kommentar schreiben
Ernst-Friedrich Breuhaus (Samstag, 21 Dezember 2019 13:20)
Handel ist immer "Beschiss". Mal mehr, mal weniger. Der aufmersame Kunde kann ihn allenfalls minimieren. Mit Arbeit allein wurde noch niemand reich. Im Handel liegt der "Segen".