
Die IHK-Organisation sieht sich angesichts der aktuellen Lage gezwungen, die bundeseinheitlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 in allen Ausbildungsberufen bis einschließlich zum 24.
April 2020 abzusagen. Auch alle Weiterbildungsprüfungen und Prüfungen der Zusatzqualifikationen, die im Zeitraum vom 16. März bis einschließlich 24. April 2020 stattfinden sollten, werden
abgesagt. Dies betrifft ebenfalls die Ausbildereignungs-Prüfungen (AdA). Nach aktuellem Stand sind Sach- und Fachkundeprüfungen von dieser Regelung noch nicht betroffen.
Die Industrie- und Handelskammern leisten damit einen Beitrag zum gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten/innen der Länder, alle nicht notwendigen Veranstaltungen mit
mehr als 1.000 Teilnehmern zwingend und solche mit weniger Teilnehmern möglichst abzusagen. Dies dient dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, um besonders gefährdete
Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Die Prüfungen werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Aktuell kann noch nicht mitgeteilt werden, wann dies der Fall sein wird. Im Einklang mit den für die Pandemie-Bekämpfung zuständigen
Behörden werden neue Termine festgesetzt, sobald sich die Risikoeinschätzung wieder verbessert. Nach vorsichtiger Prognose wird dies frühestens im April der Fall sein können.
Die Bergische IHK bittet um Verständnis, dass in der Zwischenzeit weder sie noch der DIHK oder die Aufgabenerstellungseinrichtung (AkA, DIHK-Bildungs-GmbH, PAL, ZFA, ZPA) genaue Details mitteilen
können. Deshalb bittet sie, möglichst von direkten Anfragen abzusehen. Aktuelle Informationen stellt die Bergische IHK auf ihrer Webseite und den sozialen Medien zur Verfügung. Den
Prüfungsteilnehmern wird empfohlen, sich dort regelmäßig zu informieren. „So ärgerlich diese Entscheidung für die Prüfungsteilnehmer im Einzelnen auch ist: Der Schutz und die Gesundheit aller
beteiligten Personen hat oberste Priorität“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge.
PM IHK
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