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15. März 2020

Solingen: Neues aus dem Rathaus

Solingen/Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in der Lungenfachklinik Bethanien ist von Freitag auf Sonntag von sechs auf 19 bestätigte Fälle gestiegen. Damit ist auch die Zahl der Menschen im Umfeld der Infizierten, die vom Gesundheitsamt zur Art Ihrer Kontakte befragt und die gegebenenfalls in häusliche Quarantäne geschickt werden müssen, sprunghaft auf über 300 angestiegen. Um die notwendigen Telefonate abarbeiten zu können, verstärkt seit gestern eine Einheit der Freiwilligen Feuerwehr den Telefondienst des Gesundheitsamtes.

Der Anstieg der Infektionen ist ein Beleg dafür, dass Solingen erst am Anfang einer Infektionswelle steht, die das Gesundheitssystem und die Kommune vor große, bisher nicht gekannte, Herausforderungen stellen. Nach Schätzungen von Experten der Berliner Universitätsklinik Charité könnten sich bis zu 60 Prozent der deutschen Bevölkerung in den nächsten Monaten mit dem Virus infizieren.

In Solingen wird die medizinische Infrastruktur bereits erfolgreich ausgeweitet: Bethanien baut seine Intensiv- und Beatmungskapazitäten aus, die Transport- und Testungskapazitäten wurden mit Hilfe der Solinger Feuerwehr, des Malteser-Hilfsdienstes und des Deutschen Rotens Kreuzes ausgeweitet.

 Das Ziel: Die Ausbreitung des Virus verlangsamen.

Doch es bleibt das vorrangige Ziel des Krisenstabes, die Ausbreitung des Virus in Solingen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verlangsamen und Infektionsketten möglichst zu unterbrechen.

Der Krisenstab hat vor diesem Hintergrund am Sonntag, 15 März, weitere tiefgreifende Beschlüsse gefasst, die das Ziel haben, soziale Kontakte auf das unbedingt notwenige Maß zu reduzieren und das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung in der Gesundheitskrise zu sichern:

Rathäuser, Bürgerbüros, Jobcenter am Montag geschlossen.

Am Montag, 16. März, werden alle Rathäuser, Bürgerbüros und Verwaltungsstellen der Stadtverwaltung einschließlich des Jobcenters und der Technischen Betriebe für den Publikumsverkehr geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit der Ämter und Dienststellen über die bekannten Rufnummern ist sichergestellt. Wegen des erwartbaren hohen Gesprächsaufkommens werden sich Wartezeiten nicht vermeiden lassen. So viele Anliegen wie möglich sollten über eMail abgewickelt werden.

Die Verwaltung benötigt den Tag, um den Publikumsverkehr neu zu organisieren und zu entzerren: Ziel ist, die Ansteckungsgefahr für die Menschen in den Wartebereichen und die Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter zu minimieren.

Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sporthallen bleiben geschlossen

Am Dienstag, 17. März, null Uhr, tritt - wie in vielen anderen Städten auch -  eine „Allgemeinverfügung“ zu Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens für das Solinger Stadtgebiet in Kraft, vorbehaltlich einer vom Land NRW angekündigten Verfügung. Sie bedeutet tiefgreifende Veränderungen des gewohnten Lebens. Die wichtigsten Maßnahmen:

    Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden dürfen nicht stattfinden. Bei Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden hat der Veranstalter oder die Veranstalterin die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit zu erfassen,
    Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzveranstaltungen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Geschlossen bleiben auch Parks wie die Gräfrather Fauna und der Ohligser Vogelpark.
    Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
    Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
    Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. wird untersagt.
    Die Verfügung enthält auch Bestimmungen für Krankenhäuser und Pflegeheime: Die Krankenhäuser werden verpflichtet, ihre personellen und sonstigen Ressourcen schwerpunktmäßig für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf einsetzen.


Oberbürgermeister Tim Kurzbach ruft zu Solidarität und Mitverantwortung auf

Der Krisenstab der Stadt Solingen war Samstag und Sonntag über im Einsatz im Solinger Rathaus und wird am Montag früh die Arbeit fortsetzen. Oberbürgermeister Tim Kurzbach dankt allen Menschen, die am Wochenende in Behörden, Verbänden, Kirchengemeinden, Hilfsorganisationen über tätig waren, um die Gesellschaft auf die neue Lage einzustellen. „Für das, was derzeit geschieht, gibt es keine Blaupause: Der Konzern Stadt mit über rund 3.000 Mitarbeitenden wird innerhalb von 48 Stunden auf Notbetrieb geschaltet und der Puls einer 160.000 Einwohner-Großstadt heruntergefahren. Eine ungewöhnliche Herausforderung; aber wenn wir zusammenstehen, solidarisch sind und den Schwächeren helfen, die sich in dieser Situation nicht so gut alleine helfen können, dann wird unsere Stadtgesellschaft vielleicht sogar gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Wir alle stehen vor einer Bewährungsprobe“

Wichtige Rufnummern:

 Für alleinstehende Menschen, die sich in der Krise nicht alleine helfen können, hat die AWO Solingen ein Notfalltelefon eingerichtet: 0212 8807 3299 (Montag ab 8 Uhr)

Hotline KiTa-Notbetreuung, 0212 290 5353 (Montag ab 8  Uhr)

Bürgertelefon: 0212 290 2020


PM Stadt Solingen

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Kommentare: 2
  • #1

    Schneider (Sonntag, 15 März 2020 18:58)

    Was ist mit uns ?? Menschen die täglich 8 bis 9 Stunden im Einzelhandel sind die täglich mit wenn es hoch kommt 50 Menschen in Kontakt kommen weil sie in einem kleinen Laden arbeiten ?? Ämter werden geschlossen aber was mit jedem einzelnen der im Einzelhandel arbeitet ?? Ist die Ansteckung da geringer ?? Oder ist dies einfach egal

  • #2

    Eckert (Sonntag, 15 März 2020 20:04)

    Ich war gestern im Baumarkt. Schönes Wetter und es war voll wie immer. Die armen Kassierer*innen müssen natürlich arbeiten!

Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

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WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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