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18. März 2020

CORONA AKTUELL


CORONA AKTUELL

Auch Parks werden gesperrt - Mit Kindern am Wochenende in Praxen statt ins Klinikum

Solingen/Aktuell sind 33 Menschen in Solingen mit dem Coronavirus infiziert - drei von ihnen werden stationär, die übrigen Patienten ambulant betreut. Insgesamt befinden sind rund 400 Menschen in häuslicher Quarantäne. Um eine Ausbreitung des Coranavirus zu verhindern, hat die Stadt Solingen - angelehnt an den Landeserlass zu kontaktreduzierenden Maßnahmen - die folgende Allgemeinverfügung erlassen, die bis mindestens zum 19. April (Ende der Osterferien) gilt und je nach Bedarfslage aktualisiert wird.

 

Geschlossen sind nach jetzigem Stand (18.03.2020, 18 Uhr)

    Friseur-Salons und Verkaufsstellen des Einzelhandels (Ausnahmen siehe unten)
    Krankenhaus-Kantinen und -Caféterien
    Gaststätten und Speiserestaurants mit Aufenthalt (Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt)
    Kneipen und Cafés
    Bars, Clubs, Diskotheken
    Kinos, Museen, Theater und Konzerthaus
    Messen, Ausstellungen, Indoor-Spielplätze, Freizeit- und Tierparks
    Bolz- und Spielplätze sowie Schulhöfe außerhalb der Notbetreuung
    alle großen Park- und Grünanlagen wie Engelsberger Hof, Malteser Grund, Coppelpark, Stilsteich, Hippergrund, Botanischer Garten
    Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen, Tatoo-, Nagel- und Kosmetikstudios
    Volkshochschule, Musikschule, öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen
    Stadtbibliothek (eigenes Ermessen)
    alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen
    Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros
    Physio- und Massageeinrichtungen (abgesehen von medizinisch verordneter Physiotherapie)
    Prostituionsstätten und Bordelle
    Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken

Unterbleiben müssen derzeit

    Veranstaltungen und Personenansammlungen ab 15 Personen auch unter freiem Himmel (Demonstrationen)
    Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung - Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

Erlaubt ist, so lange die Hygienestandards eingehalten werden, die Öffnung von

    Gastronomiebetrieben und Restaurants - nunmehr ohne zeitliche Einschränkung, aber ausschließlich zum Außer-Haus-Verzehr (ohne Warteschlangen, Abstand von zwei Metern muss eingehalten werden)
    Lebensmittel-, Getränke- und Wochenmärkten
    Abhol- und Lieferdiensten
    Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien
    Zeitungsverkauf, Tank- und Poststellen
    Reinigungen und Waschsalons
    Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkten
    Einrichtungs- und Einkaufszentren, wenn sich darin oben genannte Läden des täglichen Bedarfs  befinden
    Großhandel

Die oben aufgeführten Geschäfte dürfen bis auf weiteres auch sonntags (bis auf Ostersonntag) von 13 bis 18 Uhr öffnen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit ebenfalls nachgehen. Einrichtungen des Gesundheitswesens können - beispielsweise zur Durchführung von medizinisch verordneten Physiotherapien - geöffnet bleiben. Auch Blutspende-Termine können unter verschärften Hygiene-Vorkehrungen durchgeführt werden.

Der Stadtdienst Gesundheit bittet darum, an diesem Wochenende mit Kindern statt der Notfallambulanz des Klinikums folgende niedergelassenen Kinderärzte aufzusuchen: freitags von 17-20 Uhr Praxis van Afferden, Ufergarten 1-3 (Tel. 38 34 280), samstags von 9-13 und 17-20 Uhr Praxis Fischbach, Focherstraße 20 (Tel. 22 60 91 50) und sonntags von 9-13 und 17-20 Uhr Praxis Steinhagen, Mittelstraße 36-38 in Rathauscenter Hilden (Tel. 02103 / 52021).

Oberbürgermeister Tim Kurzbach hat Verständnis für die Nöte vor allem der Einzelhändler, wirbt aber um Verständnis: "In der aktuellen Krise müssen alle Räder ineinander greifen." Wenn die getroffenen Entscheidungen von Bund, Land und Kommunen effektiv sein sollen, müssten sie konsequent umgesetzt werden, so der Stadtchef. Kurzbach: "Jeder Einzelne hat die Verantwortung für das, was in seiner Kraft steht." In diesem Zusammenhang dankte der Oberbürgermeister allen, die sich von Beginn der Einschränkungen an diszipliniert an die Vorgaben gehalten haben - und allen Bürgerinnen und Bürgern, die telefonisch, über die sozialen Medien oder einfach in der Nachbarschaft ehrenamtlich Hilfe und Unterstützung anbieten.

 

 

PM Stadt Solingen

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

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