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19. März 2020

DGB reagiert auf Virus-Folgen

DGB-Jugend Düsseldorf-Bergisch Land appelliert an Arbeitgeber: Auszubildende schützen, alle Maßnahmen nutzen und Ausbildungsziele nicht gefährden

Einige Unternehmen und Betriebe können ihre Auszubildenden in der schwierigen, wirtschaftliche Situation, die wir durch die Corona-Pandemie erfahren, nicht mehr beschäftigen.

Carissa Wagner, DGB-Jugendbildungsreferentin in der Region Düsseldorf – Bergisch Land weist darauf hin, dass ein Ausbildungsverhältnis ein Lernverhältnis ist und eine besondere Schutzwürdigkeit der Auszubildenden vorliegt. „Auszubildende sind keine Beschäftigten oder Angestellte; sondern befinden sich in einem besonders schutzbedürftigen Lernverhältnis im Unternehmen oder Betrieb. Alle ausbildenden Unternehmen sollten überprüfen, welche Möglichkeiten im Sinne der Azubis genutzt werden können. Wir empfehlen Unternehmen

und Betrieben, die derzeit eine adäquate Ausbildung nicht durchführen können, sich bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Kammern als zuständige Stellen für die Berufsausbildung zu melden und alle Schritte im Sinne der Auszubildenden – und damit zukünftigen Fachkräfte – abzustimmen‘‘, so Wagner. Der DGB weist auf die rechtliche Situation hin und bittet die Unternehmen alle Mittel auszuschöpfen, die zur Verfügung stehen:

 
1. Umstellung des Lehrplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte.
2. Versetzung des Azubis in eine andere Abteilung.
3. Rückversetzung in Lehrwerkstätten.
4. Durchführung besonderer Lehrveranstaltungen.

 

„Eine Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses darf niemals eine Option sein, da hier die Zukunft des jungen Menschen und auch die Fachkräftesicherung für den eigenen Betrieb verspielt wird. Die Idee, Auszubildende in den Bezug des Kurzarbeitergeldes zu übernehmen, darf nur die allerletzte Alternative sein und in diesen Fällen muss das Kurzarbeitergeld zumindest auf dem Niveau der derzeitigen Ausbildungsvergütung liegen, um nicht die Existenz der Auszubildenden zu gefährden“, so Wagner abschließend.

 

 

PM DGB

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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