
Kurzarbeit – das Gebot der Stunde!
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden alles bisher Gewesene übertreffen. Die finanziellen Folgen werden durch Kurzarbeitergeld deutlich abgemildert. Martin Klebe, Chef der Agentur für
Arbeit fordert daher die Unternehmen im bergischen Städtedreieck auf, die Kurzarbeit zu nutzen, erst recht mit den von der Bundesregierung im Eilverfahren verabschiedeten Erleichterungen:
"Kurzarbeit ist das Gebot der Stunde"!
Um den Ansturm der Betriebe zu bewältigen, fährt die Agentur für Arbeit Solingen – Wuppertal mehrgleisig:
Ø Im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/solingen-wuppertal/content/1533735722656 steht ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung, dass alle erforderlichen
Antragsunterlagen speziell für die Unternehmen im bergischen Städtedreieck enthält. Kurzarbeit kann online beantragt werden.
Ø Wir haben unsere Arbeitgeberhotline verstärkt! Unternehmen erreichen uns unter 0800 4 5555 20.
WICHTIG: Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den ganzen März Kurzarbeit angezeigt werden.
Die Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen:
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Unternehmen, bei denen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit
reduziert wird, können den Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld zum Teil ausgleichen. Dabei müssen nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein. Manchmal gibt es nur in
einzelnen Abteilungen einer Firma nicht genügend Arbeit. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine
Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das so genannte Kurzarbeitergeld.
Wer Kurzarbeitergeld erhält
Kurzarbeitergeld beantragen können Unternehmen mit mindestens einer bzw. einem Beschäftigten. Dies gilt auch für Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen. Wirtschaftliche Ursachen oder nicht
beeinflussbare unabwendbare Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie können wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein,
die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies
kann u.a. eine Anordnung des Gesundheitsamtes sein.
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes.
Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.
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