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19. März 2020

Kurzarbeit – das Gebot der Stunde!




 Kurzarbeit – das Gebot der Stunde!

 

Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden alles bisher Gewesene übertreffen. Die finanziellen Folgen werden durch Kurzarbeitergeld deutlich abgemildert. Martin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit fordert daher die Unternehmen im bergischen Städtedreieck auf, die Kurzarbeit zu nutzen, erst recht mit den von der Bundesregierung im Eilverfahren verabschiedeten Erleichterungen: "Kurzarbeit ist das Gebot der Stunde"!

 

 

Um den Ansturm der Betriebe zu bewältigen, fährt die Agentur für Arbeit Solingen – Wuppertal mehrgleisig:

 

 

Ø  Im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/solingen-wuppertal/content/1533735722656 steht ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung, dass alle erforderlichen Antragsunterlagen speziell für die Unternehmen im bergischen Städtedreieck enthält. Kurzarbeit kann online beantragt werden.

 

Ø  Wir haben unsere Arbeitgeberhotline verstärkt! Unternehmen erreichen uns unter 0800 4 5555 20.

 

 

WICHTIG: Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den ganzen März Kurzarbeit angezeigt werden.

 

 

Die Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen:

 

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Unternehmen, bei denen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird, können den Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld zum Teil ausgleichen. Dabei müssen nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein. Manchmal gibt es nur in einzelnen Abteilungen einer Firma nicht genügend Arbeit. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das so genannte Kurzarbeitergeld.

 

 

Wer Kurzarbeitergeld erhält

Kurzarbeitergeld beantragen können Unternehmen mit mindestens einer bzw. einem Beschäftigten. Dies gilt auch für Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen. Wirtschaftliche Ursachen oder nicht beeinflussbare unabwendbare Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie können wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein, die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies kann u.a. eine Anordnung des Gesundheitsamtes sein.

 

 

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.

 

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Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

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Solingen/Der Verkehrsbetrieb startet mit einem drittem ServiceCenter!

Anfang März startete der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Solingen GmbH mit einem dritten ServiceCenter. Doch statt einer stationären Kundenberatung sind die Mitarbeiter mobil im Einsatz.

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Die erste Termin ist an diesem Freitag, 4. März 2022, auf dem Walder Wochenmarkt. Gerne stellen wir Ihnen das Infomobil, die Vorarbeiten dazu und die Idee dahinter in einem Gespräch vor. Ab 10:00 Uhr stehen

 

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Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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