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19. März 2020

Kurzarbeit – das Gebot der Stunde!




 Kurzarbeit – das Gebot der Stunde!

 

Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden alles bisher Gewesene übertreffen. Die finanziellen Folgen werden durch Kurzarbeitergeld deutlich abgemildert. Martin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit fordert daher die Unternehmen im bergischen Städtedreieck auf, die Kurzarbeit zu nutzen, erst recht mit den von der Bundesregierung im Eilverfahren verabschiedeten Erleichterungen: "Kurzarbeit ist das Gebot der Stunde"!

 

 

Um den Ansturm der Betriebe zu bewältigen, fährt die Agentur für Arbeit Solingen – Wuppertal mehrgleisig:

 

 

Ø  Im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/solingen-wuppertal/content/1533735722656 steht ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung, dass alle erforderlichen Antragsunterlagen speziell für die Unternehmen im bergischen Städtedreieck enthält. Kurzarbeit kann online beantragt werden.

 

Ø  Wir haben unsere Arbeitgeberhotline verstärkt! Unternehmen erreichen uns unter 0800 4 5555 20.

 

 

WICHTIG: Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den ganzen März Kurzarbeit angezeigt werden.

 

 

Die Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen:

 

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Unternehmen, bei denen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird, können den Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld zum Teil ausgleichen. Dabei müssen nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein. Manchmal gibt es nur in einzelnen Abteilungen einer Firma nicht genügend Arbeit. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das so genannte Kurzarbeitergeld.

 

 

Wer Kurzarbeitergeld erhält

Kurzarbeitergeld beantragen können Unternehmen mit mindestens einer bzw. einem Beschäftigten. Dies gilt auch für Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen. Wirtschaftliche Ursachen oder nicht beeinflussbare unabwendbare Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie können wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein, die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies kann u.a. eine Anordnung des Gesundheitsamtes sein.

 

 

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.

 

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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