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20. März 2020

Die IHK hilft

Bergische IHK an der Seite der Imbissbetriebe und Gastronomie

Nach den Verfügungen der drei bergischen Großstädte, ganztägig die Restaurants zu schließen, weist die IHK noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber von Imbissbetrieben von dieser Schließung ausgenommen sind. Die Weitergabe von Speisen ohne Verzehr an Ort und Stelle ist nach wie vor möglich. Die Bergische IHK ermuntert ihre Mitgliedsunternehmen ausdrücklich, regen Gebrauch von dieser Ausnahmeregelung zu machen, um eine ergänzende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Ebenso ist es den Betreibern von Gaststätten und Restaurants unbürokratisch ohne weitere Auflagen gestattet, Bring-, Abhol- und Lieferdienste von Speisen zu organisieren. „Dies ist eine gute Möglichkeit, die wirtschaftlichen Aktivitäten – zumindest teilweise – aufrechtzuerhalten“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge. Die Bergische IHK appelliert an die gesamte Branche, die vorgeschriebenen Hygienebestimmungen und notwendigen Schutzvorkehrungen – etwa Zutrittsbeschränkungen – einzuhalten.

Weitere Informations- und Hilfsangebote der IHK gibt es im Internet unter www.bergische.ihk.de/coronavirus sowie unter der Telefon-Hotline 0202 2490-555.

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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