
Bergische IHK an der Seite der Imbissbetriebe und Gastronomie
Nach den Verfügungen der drei bergischen Großstädte, ganztägig die Restaurants zu schließen, weist die IHK noch einmal
ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber von Imbissbetrieben von dieser Schließung ausgenommen sind. Die Weitergabe von Speisen ohne Verzehr an Ort und Stelle ist nach wie vor möglich. Die
Bergische IHK ermuntert ihre Mitgliedsunternehmen ausdrücklich, regen Gebrauch von dieser Ausnahmeregelung zu machen, um eine ergänzende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Ebenso ist es
den Betreibern von Gaststätten und Restaurants unbürokratisch ohne weitere Auflagen gestattet, Bring-, Abhol- und Lieferdienste von Speisen zu organisieren. „Dies ist eine gute Möglichkeit, die
wirtschaftlichen Aktivitäten – zumindest teilweise – aufrechtzuerhalten“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge. Die Bergische IHK appelliert an die gesamte Branche, die vorgeschriebenen
Hygienebestimmungen und notwendigen Schutzvorkehrungen – etwa Zutrittsbeschränkungen – einzuhalten.
Weitere Informations- und Hilfsangebote der IHK gibt es im Internet unter www.bergische.ihk.de/coronavirus sowie unter der Telefon-Hotline 0202 2490-555.
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