
Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Gegen einen 49 Jahre alten Mann aus Leverkusen ist auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Wuppertal durch das Amtsgericht Solingen
Haftbefehl wegen Raubes, gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und
versuchter gefährlicher Körperverletzung ergangen.
Gegen den Mann besteht der Verdacht, am 25.03.2020 gleich mehrere
schwere Straftaten begangen zu haben. So soll er zunächst auf dem
Parkplatz eines Supermarktes in der Merscheider Straße in Solingen
versucht haben, einen PKW zu entwenden. Dort soll er sich an das
Steuer des Fahrzeuges gesetzt haben während der Eigentümer und dessen
Ehefrau gerade ihre Einkäufe in den Kofferraum verluden. Bevor er mit
dem Fahrzeug flüchten konnte wurde er jedoch von den Geschädigten
vertrieben. Anschließend soll er noch auf dem Parkplatz erfolglos
versucht haben, einen anderen PKW auf vergleichbare Weise zu
erlangen.
Gegen 14.15 Uhr soll er sich schließlich auf den Parkplatz eines
Industriebetriebes in der Grünewalder Straße in Solingen begeben und
dort eine mit ihrem PKW rangierende Frau vom Fahrersitz ihres PKW
gezerrt haben. Auf seiner Flucht konnte der mit dem PKW fahrende
Verdächtige schließlich von einem Motorradfahrer der Polizei im
Bereich Nöhrenhauser Kotten entdeckt werden. Nachdem er die
Anhaltesignale des Polizisten missachtet und weiter geflüchtet war
fuhr er in eine Sackgasse, was der Polizeibeamte nutzte, um sein
Dienstfahrzeug quer auf die Straße zu stellen. Als er auf den nach
einem Wendemanöver nahenden Wagen zuging soll der Beschuldigte den
Wagen stark beschleunigt und auf den Beamten zugehalten haben. Dieser
konnte sich mit einer Ausweichbewegung retten und mit einem Schlag
seiner Dienstwaffe die Frontscheibe des PKW zertrümmern. Der
Beschuldigte blieb daraufhin mit dem PKW stehen und konnte
anschließend von dem Polizeibeamten und per Funk zugeführten
Unterstützungskräften festgenommen werden.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen bereits erheblich
vorbestraften Mann, der wegen eines anderen Deliktes bereits unter
Bewährung steht. Für den Fall einer Verurteilung droht ihm eine
empfindliche Freiheitsstrafe.
Kommentar schreiben