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30. März 2020

Tatverdächtiger in U-Haft

Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Gegen einen 49 Jahre alten Mann aus Leverkusen ist auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Wuppertal durch das Amtsgericht Solingen
Haftbefehl wegen Raubes, gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und
versuchter gefährlicher Körperverletzung ergangen.

Gegen den Mann besteht der Verdacht, am 25.03.2020 gleich mehrere
schwere Straftaten begangen zu haben. So soll er zunächst auf dem
Parkplatz eines Supermarktes in der Merscheider Straße in Solingen
versucht haben, einen PKW zu entwenden. Dort soll er sich an das
Steuer des Fahrzeuges gesetzt haben während der Eigentümer und dessen
Ehefrau gerade ihre Einkäufe in den Kofferraum verluden. Bevor er mit
dem Fahrzeug flüchten konnte wurde er jedoch von den Geschädigten
vertrieben. Anschließend soll er noch auf dem Parkplatz erfolglos
versucht haben, einen anderen PKW auf vergleichbare Weise zu
erlangen.

Gegen 14.15 Uhr soll er sich schließlich auf den Parkplatz eines
Industriebetriebes in der Grünewalder Straße in Solingen begeben und
dort eine mit ihrem PKW rangierende Frau vom Fahrersitz ihres PKW
gezerrt haben. Auf seiner Flucht konnte der mit dem PKW fahrende
Verdächtige schließlich von einem Motorradfahrer der Polizei im
Bereich Nöhrenhauser Kotten entdeckt werden. Nachdem er die
Anhaltesignale des Polizisten missachtet und weiter geflüchtet war
fuhr er in eine Sackgasse, was der Polizeibeamte nutzte, um sein
Dienstfahrzeug quer auf die Straße zu stellen. Als er auf den nach
einem Wendemanöver nahenden Wagen zuging soll der Beschuldigte den
Wagen stark beschleunigt und auf den Beamten zugehalten haben. Dieser
konnte sich mit einer Ausweichbewegung retten und mit einem Schlag
seiner Dienstwaffe die Frontscheibe des PKW zertrümmern. Der
Beschuldigte blieb daraufhin mit dem PKW stehen und konnte
anschließend von dem Polizeibeamten und per Funk zugeführten
Unterstützungskräften festgenommen werden.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen bereits erheblich
vorbestraften Mann, der wegen eines anderen Deliktes bereits unter
Bewährung steht. Für den Fall einer Verurteilung droht ihm eine
empfindliche Freiheitsstrafe.

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

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