
DGB-Stadtverband Solingen fordert bessere Lohnfortzahlungsabsicherung für Eltern bei der Kinderbetreuung
Solingen/Schulen und Kitas sind zu, die Kinder zu Hause. Können betreuende Eltern in der Coronakrise Lohnfortzahlung beantragen?
Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz anpassen. Neben dem erleichterten Zugang zur Grundsicherung soll es unter anderem auch eine Regelung zur Lohnfortzahlung für Eltern geben, die
ihre Kinder betreuen müssen und nicht arbeiten können. Die gesetzliche Anpassung sieht vor, dass berufstätige Eltern die aufgrund geschlossener Kindertagesstätten und Schulen nicht zur Arbeit
erscheinen können, 67 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Dieser Betrag entspricht dem Kurz-arbeitergeld und soll für bis zu sechs Wochen gewährt werden. Der monatliche Höchstbetrag ist auf
2.016 Euro begrenzt.
Andere Leistungen wie das Kurzarbeitergeld gehen aber vor. Außerdem müssen Eltern zunächst andere Möglichkeiten ausschöpfen, der Arbeit fernzubleiben, also etwa Zeitguthaben abbauen. Und das Geld
wird nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass keine andere Form der Kinderbetreuung möglich ist, etwa durch den Partner. Hier sind zwingend ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich, um für
die Beschäftigten auch längerfristig Einkommenssicherheit zu schaffen.
Der DGB fordert Nachbesserungen insbesondere bei diesen Punkten:
- Eltern, die von Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind, müssen 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens erhalten!
Die jetzt geplanten 67 Prozent sind viel zu wenig. Gleiches gilt für die monatliche Deckelung auf 2.016 €. Wer bisher nur den Mindestlohn erhalten hat, wäre auf aufstockende Leistungen
angewiesen.
- Der Erholungsurlaub darf nicht angerechnet werden! Jetzt ist vorgesehen, dass Eltern erst ihren kompletten Jahresurlaub aufbrauchen und Überstunden abbauen müssen, bevor sie Anspruch auf die
vorgesehene ohnehin niedrige Leistung hätten.
- Zudem sieht das Gesetz vor, dass Arbeit im Home Office eine „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ darstelle, so dass Eltern im Homeoffice keinen Anspruch auf die Entschädigung haben sollen. Das ist
inakzeptabel insbesondere für Eltern mit Kindern im Kita- und Grundschulalter. Auch das muss dringend geändert werden.
- Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch nur für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren gelten soll – die Altersgrenze muss auf mindestens 14, eher 16 Jahre angehoben werden. Im Übrigen
fehlt bislang in diesem Gesetz komplett die Absicherung von Verdienstausfällen jener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der behördlich angeordneten Schließung ihrer Betriebe von
ihren Arbeitgebern nach Hause geschickt wurden und nicht bezahlt werden. Hierfür werden dringend Lösungen benötigt!
„Es ist gut, dass die Große Koalition das Problem angepackt hat. Die geplanten Änderungen gehen aber nicht weit genug, um den betroffenen Familien ausreichend zu helfen. Hier muss dringend
nachgebessert werden, um die Familien nicht in Existenznöte zu bringen.
Einkommenseinbußen müssen abgesichert werden. Der Erholungsurlaub muss geschützt bleiben – er wird für die Erholung dringend
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