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02. April 2020

ADAC rät von weiten Ausflügen ab





Zum Schutz des Gemeinwohls sollen alle Menschen nach Möglichkeit zuhause bleiben und Fahrten auf das Notwendigste beschränken. So lautet derzeit deutschlandweit die wichtigste Regel, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dennoch bleiben Fragen offen, da die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer oftmals voneinander abweichen. Mit Beginn des Frühlings dürfte der Wunsch nach Ausflügen ins Grüne und Spritztouren mit dem Motorrad oder dem Cabrio deutlich zunehmen. Der ADAC klärt auf, was jetzt noch erlaubt ist.

Für Ausflüge mit dem Motorrad oder dem Cabrio ist entscheidend, in welchem Bundesland man sich befindet. Während Bayern oder Berlin als Bundesländer mit Ausgangsbeschränkungen der reinen Vergnügungstour den Riegel vorgeschoben haben, ist eine Ausfahrt in Bundesländern, in denen lediglich ein Kontaktverbot gilt, noch erlaubt. Laut ADAC wären die strengeren Beschränkungen jedoch in allen Bundesländern sinnvoll. Bewegung an der frischen Luft ist zwar wichtig, dies sollte aber möglichst im näheren Wohnumfeld stattfinden. Entscheidend ist der Mindestabstand zwischen Personen von zwei Metern - und der kann gerade an beliebten Ausflugszielen oft nicht eingehalten werden kann. Dies gilt ganz besonders für Motorradfahrer, die an bekannten Strecken unterwegs sind oder dortige Treffpunkte ansteuern. Deshalb rät der ADAC zum jetzigen Zeitpunkt von solchen Ausflügen dringend ab.

Ebenfalls nicht ratsam ist es, seinen Wohnwagen zum Campingplatz zu bringen. Zumindest sollte man sich vorab genau über Einschränkungen zu informieren. Grundsätzlich erlaubt ist der Transport des Wohnwagens laut ADAC nur noch in Ländern mit Kontaktverbot, in Ländern mit Ausgangsbeschränkungen jedoch nicht. Ein triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung ist hier nicht mehr gegeben.

Doch nicht alles ist in Corona-Zeiten verboten: Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind in jedem Bundesland gestattet. In den meisten Bundesländern darf man allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts an die frische Luft - nach Möglichkeit aber nur in der unmittelbaren näheren Umgebung und unter Beachtung des Mindestabstands. Ansonsten sollten aber alle Menschen - trotz Frühlingswetter - auch die kommenden Tage und Wochen grundsätzlich zuhause bleiben.

Bundesländer, in denen strenge Ausgangsbeschränkungen gelten, sind Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. Hier muss zum Verlassen der Wohnung immer ein wichtiger Grund vorliegen. Der Kontakt zu bestimmten Personengruppen ist zusätzlich beschränkt. Bei Kontrollen muss ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden.

In den anderen Bundesländern gibt es lediglich ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass der Kontakt nur zu bestimmten Personen zulässig ist und ein vorgegebener Abstand zu anderen Personen eingehalten werden muss. Ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist nicht erforderlich.

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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