
Ein neuer Erlass aus Düsseldorf macht's möglich. Er gilt auch für Weinhandel, Feinkost und Süßes.
Solingen/Das Land NRW hat präzisiert, wie die Corona-Schutz-Verordnung verstanden werden soll. Auch in Solingen dürfen deshalb wie im ganzen Bundesland (CoronaSchVO) die Eisdielen ab sofort
wieder ihren Außer-Haus-Verkauf öffnen. Dabei müssen sie allerdings die Hygiene- und Abstandsregeln beachten. Das bedeutet, dass Eis in Waffelhörnchen Tabu sind. Und auch Becher dürfen nicht
einfach über den Thresen gereicht, sondern müssen verpackt werden. Auch dann darf man noch nicht gleich losschlecken. Das ist erst im einem Abstand von 50 Metern zur Eisdiele erlaubt. Wenn jemand
dagegen verstößt, wird nicht nur er oder sie selbst, sondern auch der Eishändler haftbar gemacht. Das bedeutet, dass Eisdielen bei Fehlverhalten ihrer Kundinnen und Kunden geschlossen werden
können.
Auch Lebensmittel-Fachgeschäfte wie etwa Weinhändler, Feinkostläden, Süßwaren- und Schokoladengeschäfte, Tee- und Kaffeegeschäfte dürfen öffnen. Für sie gelten dieselben Regeln wie für sonstige
Lebensmitteleinzelhändler: Abstandshinweise, Zugangsbeschränkungen, Schutz für Kassierer und Kundinnen durch Spuckschutz etc.
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