
Solingen/red-für NRW wurde die Waldbrandgefahrenstufe 3 ausgerufen. Bereits gestern war die Feuerwehr zu einem Einsatz ausgerückt. Was heißt nun Waldbrandgefahr Stufe 3?
Waldbrandgefahrenstufe 3:
Die Sitiuation wird kritisch und bedarf bewusster Einschränkungen!
Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt!
Vorsicht beim Befahren!
Gefährdungsträchtige Arbeiten (siehe Waldbrandgefahrenstufe 2) sind grundsätzlich zu unterlassen.
Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald sollten nicht genutzt werden.
Auch Waldbesitzer, deren Beschäftigte und Jagdausübungsberechtigte, sowie Anlieger von Waldgrundstücken sollte die im § 23 Waldgesetz des Landes Brandenburg getroffenen Ausnahmeregelungen nicht
ausüben.
Symbolfoto Nied
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