
Solingen/Land reagiert mit aktualisiertem Erlass auf Solinger Forderung einer Gleichbehandlung
Heute kam es zu ersten Lockerungen im Einzelhandel. Doch während in Rheinland-Pfalz oder im Saarland auch größere Läden aufmachen dürfen, wenn sie die Verkaufsfläche auf die maximal erlaubten 800
Quadratmeter beschränken, sieht NRW diese Ausnahmeregelung nicht vor. Der Solinger Ordnungsdezernent Jan Welzel wertet dieses kritisch in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und hatte den
NRW-Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gestern um eine Stellungsnahme gebeten.
Diese hat die Klingenstadt heute erreicht - mit der Bekräftigung, dass "auch eine vorübergehende Verkleinerung der Verkaufsfläche nicht zulässig" sei. "Die Begrenzung auf 800 Quadratmeter dient
der Steuerung der Kundenfrequenz in den Innenstadtäen und damit der Vermeidung von Kontakten", heißt es in dem Schreiben. Wenig später erließ das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen eine Aktualisierung der Coronaschutzverordnung, die den, den Einzelhandel betreffenden §5 Absatz 2 konkretisiert. So wird befürchtet, dass "die großen
Handelsgeschäfte auch bei einer Flächenverkleinerung eine zusätzliche Sogwirkung für die Innnenstädte, für Einkaufszentren usw. auslösen" würden.
Der Solinger Beigeordnete hatte in seinem Schreiben damit argumentiert, dass es in Solingen maximal 20 Betriebe gebe, auf die die beantragte Regelung zuträfe. Diese seien zudem auf mehrere
Standorte verteilt. Gleichwohl werde die Stadt Solingen die Maßnahmen zum Coronaschutz weiterhin konsequent umsetzen, versicherte Welzel. Schließlich habe man in der Klingenstadt das Teilziel
erreicht, Neuerkrankungen zu verlangsamen. "Hier darf es keine Rückschritte geben."
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