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20. April 2020

Läden über 800 qm dürfen auch nicht zum Teil öffnen




Solingen/Land reagiert mit aktualisiertem Erlass auf Solinger Forderung einer Gleichbehandlung

Heute kam es zu ersten Lockerungen im Einzelhandel. Doch während in Rheinland-Pfalz oder im Saarland auch größere Läden aufmachen dürfen, wenn sie die Verkaufsfläche auf die maximal erlaubten 800 Quadratmeter beschränken, sieht NRW diese Ausnahmeregelung nicht vor. Der Solinger Ordnungsdezernent Jan Welzel wertet dieses kritisch in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und hatte den NRW-Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gestern um eine Stellungsnahme gebeten.

Diese hat die Klingenstadt heute erreicht - mit der Bekräftigung, dass "auch eine vorübergehende Verkleinerung der Verkaufsfläche nicht zulässig" sei. "Die Begrenzung auf 800 Quadratmeter dient der Steuerung der Kundenfrequenz in den Innenstadtäen und damit der Vermeidung von Kontakten", heißt es in dem Schreiben. Wenig später erließ das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Aktualisierung der Coronaschutzverordnung, die den, den Einzelhandel betreffenden §5 Absatz 2 konkretisiert. So wird befürchtet, dass "die großen Handelsgeschäfte auch bei einer Flächenverkleinerung eine zusätzliche Sogwirkung für die Innnenstädte, für Einkaufszentren usw. auslösen" würden.

Der Solinger Beigeordnete hatte in seinem Schreiben damit argumentiert, dass es in Solingen maximal 20 Betriebe gebe, auf die die beantragte Regelung zuträfe. Diese seien zudem auf mehrere Standorte verteilt. Gleichwohl werde die Stadt Solingen die Maßnahmen zum Coronaschutz weiterhin konsequent umsetzen, versicherte Welzel. Schließlich habe man in der Klingenstadt das Teilziel erreicht, Neuerkrankungen zu verlangsamen. "Hier darf es keine Rückschritte geben."

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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