
Schutz von Flora, Fauna und Talsperrenwasser
Der April zeigte sich von der sonnigen und warmen Seite. Daher zog es viele Menschen hinaus in die Natur und an die Talsperren.
Wandern und Spazieren gehen auf den öffentlichen Wegen ist an den Wupperverbands-Talsperren mit den geltenden Abstandsregeln auch in Corona-Zeiten möglich. Generell verboten ist allerdings, die
Wasserschutzzone 1 der Trinkwassertalsperren zu betreten.
Bei dem schönen Wetter der letzten Wochen und mit den Einschränkungen in der Freizeitgestaltung durch Corona, nimmt aktuell der Andrang an den Talsperren deutlich zu, trotz des ausdrücklichen
Verbots leider auch in dem sensiblen Bereich der Wasserschutzzone 1 der Großen Dhünn-Talsperre. Mehrfach hat der Talsperrenbetrieb des Wupperverbandes Personen in der Wasserschutzzone 1
angetroffen.
Die Schutzzone 1 ist ein 100 Meter breiter Streifen rund um die Große Dhünn-Talsperre. Sie dient dem Schutz des Talsperrenwassers, das zu Trinkwasser aufbereitet wird. Gleichzeitig ist sie
wertvoller Lebensraum und Rückzugsort für Tiere und Pflanzen. Der Schutz dieses Naturraumes und der lebenswichtigen Ressource Wasser ist daher im Interesse aller Menschen und sollte auch in
diesen ungewöhnlichen Zeiten von allen beachtet werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wupperverbands haben aus diesem Grund bei ihren Talsperrenkontrollen die Wasserschutzzone 1 besonders aufmerksam im Blick. Wenn sie dort Menschen
antreffen, weisen sie die Personen darauf hin, dass dieser Bereich tabu ist. Hier steht im Vordergrund, die Menschen zu sensibilisieren.
Daher appelliert der Wupperverband an alle Besucher, die Hinweise zu beachten und die Wasserschutzzone 1 nicht zu betreten. Außerhalb dieser Zone stehen umfangreiche Wanderrouten zur Verfügung.
Wer die Nähe zum Wasser sucht, hat dazu die Möglichkeit an den Brauchwassertalsperren, z. B. Bever-Talsperre oder Wupper-Talsperre.
Waldbrandgefahr durch Lagerfeuer
Durch die Trockenheit kommt ein weiteres Problem hinzu: die Waldbrandgefahr. Einen Feuerwehreinsatz gab es bereits in der Wasserschutzzone 1 der Großen Dhünn-Talsperre. Hier hatten Personen ein
Feuer gemacht. Am darauf folgenden Wochenende wurden erneut Personen beim Vorbereiten eines Lagerfeuers in der Schutzzone 1 entdeckt.
Grundsätzlich gilt es, Waldbrände zu vermeiden. Im Wasserschutzwald der Schutzzone 1 kann ein außer Kontrolle geratender Brand besonders gravierende Folgen haben, bis hin zur Verschmutzung des
Talsperrenwassers. Aufgrund dieser Gefahr sind Feuer in der Schutzzone 1 keine Lappalie. Daher erstattet der Wupperverband bei diesen schwerwiegenden Verstößen Anzeige. Auch das ausdrückliche
Rauchverbot im Wald ist zu beachten.
Rettungszufahrten blockiert
Durch die starken Besucherströme der letzten Wochen sind auch vermehrt Parkverstöße zu beobachten. Durch das unbedachte Abstellen von PKW außerhalb der Wanderparkplätze wurden vermehrt Zuwegungen
so blockiert, dass Rettungsfahrzeuge im Notfall nicht ungehindert hätten passieren können. Der Feuerwehreinsatz zum Löschen des Lagerfeuers in der Schutzzone zeigt die Wichtigkeit der freien
Zuwegung.
Daher weist der Wupperverband ausdrücklich darauf hin, als Startpunkt für Wanderungen rund um die Große Dhünn-Talsperre die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen.
Erholung im außergewöhnlichen Umfeld
Die Große Dhünn-Talsperre bietet ein einmaliges Naturerlebnis mit schönen Ausblicken, Tierbeobachtungen und Entspannung. Damit dies alle Besucherinnen und Besucher genießen können, ist
Rücksichtnahme gegenüber der Natur und den Mitmenschen wichtig. Der Wupperverband wünscht allen Erholung suchenden einen schönen Aufenthalt.
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