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07. Mai 2020

Ab Samstag Besuche möglich- Meldung aus dem Rathaus


Solingen/red-Doch die Auflagen für die Alten- und Pflegeheime sind sehr umfangreich.

Ab Samstag, 9. Mai, sind Besuche in Seniorenheimen grundsätzlich wieder möglich. Auf diese Nachricht haben Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen sehnlich gewartet. Doch Beigeordneter Jan Welzel muss allzu hohe Erwartungen dämpfen. "In seiner neuen, ab dem 7. März gültigen Coronaschutzverordnung hat das Land NRW sehr strenge Auflagen formuliert, die jede einzelne Einrichtung erfüllen muss. Das bedeutet aber, dass die Heime keineswegs einfach ihre Türen wieder öffnen können."

Zu den Auflagen zählt etwa, dass jede Besucherin, jeder Besucher sich einem Kurzscreening per Fragebogen unterziehen und sich registrieren lassen muss, dass die Abstands- und Hygieneregeln auch bezogen auf die Bewohnerinnen und Bewohner eingehalten werden. Außerdem müssen die Besuche ohne Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern stattfinden, nur in Ausnahmefällen im jeweiligen Bewohnerzimmer.

Die Heimaufsicht der Stadt Solingen hat die Träger der Einrichtungen darauf hingewiesen. Können einzelne Einrichtungen diese Voraussetzungen nicht erfüllen, muss es bei den restriktiven Besuchsverboten bleiben. „Oberstes Ziel bleibt es, ein Infektionsrisiko mit dem Coronavirus in Senioreneinrichtungen zu vermeiden. Das ist in den letzten Wochen erreicht worden und darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden,“ so der Beigeordnete.

Für die drei städtischen Häuser Gerhard-Berting-, Eugen-Maurer-, und Elisabeth-Roock-Haus haben sich die Heimleitungen mit dem Geschäftsführer der Altenzentren Solingen, Peter Knoch, auf folgende Regeln geeinigt:

Die neu geschaffene kontaktlose Besuchsmöglichkeit in speziellen Besucherräumen bleibt bestehen. Die Besuche dort sind zeitlich auf rund 20 Minuten beschränkt, und man muss zuvor einen Termin vereinbaren.

Bewohnerinnen und Bewohner, die dauerhaft bettlägerig sind und im Einzelzimmer leben, können von einer Person, die Schutzausrüstung tragen muss, für maximal zwei Stunden Besuch erhalten. Wer medizinisch oder psychisch besonders belastet ist, kann ebenfalls, wie schon bisher - nach Terminabsprache besucht werden.

Nach wie vor gilt aber in den städtischen Einrichtungen, dass Bewohnerinnen und Bewohner, die selbstständig ohne Begleitung von Personal die Einrichtung verlassen, mit einer 14tägigen Quarantäne rechnen müssen. Peter Knoch erklärt das so: "Wir haben die Aufgabe, unsere alten Menschen, die von den Folgen einer Corona-Infektion in besonderem Maße gefährdet sind, und auch unsere Mitarbeitenden zu schützen."  Dies sei in den vergangenen sieben Wochen mit großer Anstrengung und ein wenig Glück gelungen. Knoch: "Keiner der Bewohnerinnen, Bewohner und Beschäftigten ist infiziert. Das wollen wir auf keinen Fall gefährden."

Laut neuer Coronaschutzverordnung sind ab Samstag, 9. Mai, auch wieder Besuche mobiler Friseure in den Einrichtungen möglich, ebenfalls unter Beachtung der Vorschriften.

Bis zum 26. Mai müssen alle Einrichtungen der Heimaufsicht ein Hygiene-und Besuchskonzept vorlegen. Im Rahmen des gesetzlichen Rahmens können sie auch individuelle Regelungen treffen.

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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