
Solingen/red-Doch die Auflagen für die Alten- und Pflegeheime sind sehr umfangreich.
Ab Samstag, 9. Mai, sind Besuche in Seniorenheimen grundsätzlich wieder möglich. Auf diese Nachricht haben Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen sehnlich gewartet. Doch Beigeordneter
Jan Welzel muss allzu hohe Erwartungen dämpfen. "In seiner neuen, ab dem 7. März gültigen Coronaschutzverordnung hat das Land NRW sehr strenge Auflagen formuliert, die jede einzelne Einrichtung
erfüllen muss. Das bedeutet aber, dass die Heime keineswegs einfach ihre Türen wieder öffnen können."
Zu den Auflagen zählt etwa, dass jede Besucherin, jeder Besucher sich einem Kurzscreening per Fragebogen unterziehen und sich registrieren lassen muss, dass die Abstands- und Hygieneregeln auch
bezogen auf die Bewohnerinnen und Bewohner eingehalten werden. Außerdem müssen die Besuche ohne Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern stattfinden, nur in Ausnahmefällen im jeweiligen
Bewohnerzimmer.
Die Heimaufsicht der Stadt Solingen hat die Träger der Einrichtungen darauf hingewiesen. Können einzelne Einrichtungen diese Voraussetzungen nicht erfüllen, muss es bei den restriktiven
Besuchsverboten bleiben. „Oberstes Ziel bleibt es, ein Infektionsrisiko mit dem Coronavirus in Senioreneinrichtungen zu vermeiden. Das ist in den letzten Wochen erreicht worden und darf nicht
leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden,“ so der Beigeordnete.
Für die drei städtischen Häuser Gerhard-Berting-, Eugen-Maurer-, und Elisabeth-Roock-Haus haben sich die Heimleitungen mit dem Geschäftsführer der Altenzentren Solingen, Peter Knoch, auf folgende
Regeln geeinigt:
Die neu geschaffene kontaktlose Besuchsmöglichkeit in speziellen Besucherräumen bleibt bestehen. Die Besuche dort sind zeitlich auf rund 20 Minuten beschränkt, und man muss zuvor einen Termin
vereinbaren.
Bewohnerinnen und Bewohner, die dauerhaft bettlägerig sind und im Einzelzimmer leben, können von einer Person, die Schutzausrüstung tragen muss, für maximal zwei Stunden Besuch erhalten. Wer
medizinisch oder psychisch besonders belastet ist, kann ebenfalls, wie schon bisher - nach Terminabsprache besucht werden.
Nach wie vor gilt aber in den städtischen Einrichtungen, dass Bewohnerinnen und Bewohner, die selbstständig ohne Begleitung von Personal die Einrichtung verlassen, mit einer 14tägigen Quarantäne
rechnen müssen. Peter Knoch erklärt das so: "Wir haben die Aufgabe, unsere alten Menschen, die von den Folgen einer Corona-Infektion in besonderem Maße gefährdet sind, und auch unsere
Mitarbeitenden zu schützen." Dies sei in den vergangenen sieben Wochen mit großer Anstrengung und ein wenig Glück gelungen. Knoch: "Keiner der Bewohnerinnen, Bewohner und Beschäftigten ist
infiziert. Das wollen wir auf keinen Fall gefährden."
Laut neuer Coronaschutzverordnung sind ab Samstag, 9. Mai, auch wieder Besuche mobiler Friseure in den Einrichtungen möglich, ebenfalls unter Beachtung der Vorschriften.
Bis zum 26. Mai müssen alle Einrichtungen der Heimaufsicht ein Hygiene-und Besuchskonzept vorlegen. Im Rahmen des gesetzlichen Rahmens können sie auch individuelle Regelungen treffen.
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