
Solingen/Schutz von Patienten und Personal bleibt oberstes Gebot. Ausnahmen für Intensiv- und Palliativpatienten.
Die Stadt Solingen hat mit den drei Krankenhäusern in der Klingenstadt eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen: Grundlage ist der weiterhin geltende Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums.
Danach halten die Kliniken bis auf weiteres an den strengen Besuchsbeschränkungen fest. Darauf haben sich das Städtische Klinikum, die St. Lukas Klinik und die Lungen-Fachklinik Bethanien
zusammen mit dem Gesundheitsamt der Stadt Solingen in einem Gespräch erneut verständigt. Anlass waren die gelockerten Besuchsmöglichkeiten in den Alten- und Pflegeheimen, die ab diesem Wochenende
gelten. Zuletzt hatte es in den Krankenhäusern bei Besucherinnen und Besuchern Irritationen gegeben.
In den Kliniken gilt damit weiterhin das grundsätzliche Besuchsverbot. Denn es besteht Einvernehmen darüber, dass das Risiko für Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin als hoch einzuschätzen ist. Da der Schutz dieser Personengruppen aber nach wie vor oberste Priorität genießt, bleiben die Krankenhäuser bei
ihren strengen Vorgaben.
Keine Einschränkung gibt es in der Kinderklinik des Städtischen Klinikums. Und auch im Kreißsaal dürfen Väter bei der Geburt dabei sein.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt haben sich die Klinik-Leitungen dazu verpflichtet, bis Ende Mai überarbeitete Konzepte zu erstellen. Ende Mai wird die Situation dann neu bewertet. Die Kplus
Gruppe, zu der die St. Lukas Klinik gehört, wird ihre Regelungen bis dahin auch in den Krankenhäusern in Haan, Hilden und Langenfeld umsetzen.
Als Ausnahme haben die Solinger Krankenhäuser folgende Besuchsregeln für ihre Intensivstationen sowie für Palliativpatienten vereinbart: Hier ist jeweils ein Besucher pro Tag und pro Patientin /
Patient für die Dauer von einer Stunde erlaubt.
PM Stadt Solingen
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