
Ordnungsdezernent kritisiert kurzfristigen Versand der Landes-Verordnung
Solingen/In den kommenden Tagen und Wochen werden die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus stufenweise gelockert. Ordnungsdezernent Jan Welzel kritisierte den "mehr als
kurzfristigen Versand" der neuesten Fassung der Landesverordnung: "Rechtskräftige Informationen, auf die die Bürgerinnen und Bürger seit Donnerstag warten, erst am Samstag um 8 Uhr morgens zu
verschicken, ist wenig serviceorientiert." Um so mehr, als die neue Verordnung ab Montag umgesetzt werden soll und es dann auf die Verantwortung jedes einzelnen Bürgers ankommt, die Hygiene-,
Abstands- und Schutzregeln weiterhin gewissenhaft zu befolgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Veränderungen:
Kontaktbeschränkungen
Ab 11. Mai 2020
dürfen sich die Angehörigen zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen (Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von anderthalb Metern gilt weiterhin - wie auch die
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.
Sport und Freizeit
Seit dem 7. Mai 2020
sind die Solinger Spielplätze wieder geöffnet. Die Begleitpersonen werden gebeten, Abstands- und Hygieneregeln eigenverantwortlich einzuhalten.
Seit dem 9. Mai 2020
Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist unter freiem Himmel wieder erlaubt, Die Freisportanlagen sind in Solingen wieder geöffnet. Grundsätzlich darf jede
Sportart ausgeführt werden, solange der Abstand von anderthalb Metern zwischen den Personen eingehalten wird. Bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, zum Beispiel Fußball, darf es deshalb keine
Wettkampfsimulationen und Spiele geben.
Die Bolzplätze bleiben zunächst geschlossen, da sie nicht kontaktlos genutzt werden können. Über die sportliche Nutzung hinaus ist der Aufenthalt in und auf den Anlagen nicht erlaubt, auch
Zuschauer dürfen nicht hinein. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren in Begleitung eines Erwachsenen. Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen.
Sportanlagen wie Klingentrail, Skateranlagen, Beachvolleyballfelder oder Bouleplätze sind geöffnet. Schilder weisen überall auf die Abstands- und Hygieneregeln hin. Der Reitsport ist ab sofort
auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Ab 11. Mai 2020
ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
Ab 20. Mai 2020
dürfen Freibäder unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene grundsätzlich öffnen - ausgenommen sind reine Spaßbäder.
Im Freibad Heide laufen derzeit die Vorbereitungen für die Öffnung; ein konkreter Öffnungstermin steht derzeit aber noch nicht fest. Zunächst wird ein Konzept erarbeitet, das die strengen
Auflagen beschreibt. Auch die Zahl der Gäste wird begrenzt.
Ab 30. Mai 2020
Die Landesregierung hat angekündigt, dass es wieder möglich sein wird, Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt auszuüben. Auch Sport in geschlossenen Räumen wird damit wieder erlaubt,
sportliche Wettbewerbe von Kindern, Jugendlichen und Amateuren können stattfinden. Umkleide- und Sanitäranlagen werden wieder geöffnet. In Solingen öffnen auch die Bolzplätze wieder.
Grundsätzlich können auch Hallenbäder wieder öffnen. Ein konkreter Öffnungstermin für das Familienbad Vogelsang wird in Kürze bekannt gegeben. Zurzeit wird ein Konzept erstellt, das die strengen
Auflagen beschreibt. So muss die Zahl der Gäste begrenzt werden. Das Sportbad Klingenhalle öffnet zu Beginn des neuen Schuljahres im August 2020. Hier werden zurzeit Wartungs- und
Reparaturarbeiten durchgeführt.
Gastronomie, Hotels, Tourismus
Ab 11. Mai 2020
sollen wieder möglich sein
Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und
Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.
Ab 21. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt)
werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von
Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Ab 30. Mai 2020 (Pfingsten)
sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.
Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
Einkauf und Versorgung
Ab 11. Mai 2020
Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche) wieder öffnen.
Für körpernahe Dienstleistungen wie Massage- und Kosmetikstudios sowie Fußpflege werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine
schrittweise Zulassung zu ermöglichen. Tatoo-Studios bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Ärzte und Gesundheitswesen
Einrichtungen des Gesundheitswesens können unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben. Hierzu gehört auch medizinisch verordnete Physiotherapie. Auch
Blutspende-Termine können unter verschärften Hygiene-Vorkehrungen durchgeführt werden.
Der Stadtdienst Gesundheit weist darauf hin, dass die Kinder-Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihre Dienste derzeit nicht im Klinikum anbietet, sondern in den Praxen bestimmter
niedergelassener Kinderärzte. Der diensthabende Arzt ist unter der bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu ermitteln unter Telefon: 116 117.
Hochzeiten
Standesamtliche Trauungen sind in Haus Kirschheide ab sofort wieder mit acht Personen inklusive der Brautleute möglich.
Bestattungen
Eine Beisetzung darf auf allen Solinger Friedhöfen nur unter freiem Himmel und unter Wahrung der Abstandsregelung stattfinden. Auch am Grab muss einen Mindestabstand von anderthalb Metern
eingehalten werden. Auch wenn zu Zeiten der Corona-Pandemie Beschränkungen notwendig sind, soll die Regelung doch ermöglichen, dass verstorbene Menschen in einem würdigen und angemessene Rahmen
bestattet werden. Nähere Informationen geben die einzelnen Friedhofsverwaltungen.
Kirchen
Seit dem 1. Mai 2020 können in Nordrhein-Westfalen wieder Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben hierfür umfassende und
präzise Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln aufgestellt.
Umzüge
Umzüge müssen nicht mehr angemeldet werden. Es gilt jedoch nach wie vor auf Hygiene zu achten und Abstand voneinander zu halten.
Anworten auf häufig gestellte Fragen vor allem im Bereich von Fitness-Studios und der Gastronomie gibt es auf unserer Homepage: www.solingen.de/de/inhalt/coronavirus-massnahmen/
Weitere Infos zur Gastronomie finden Sie zudem bei der Dehoga unter https://www.dehoga-nrw.de/dehoga-nrw/umgang-mit-coronavirus/lockerungen-das-muessen-sie-wissen/
Symbolbild
Kommentar schreiben