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15. Mai 2020

Auch Eckkneipe ohne Speisekarte darf öffnen



Land NRW stellt Auslegungsfragen klar

Solingen/Am 11. Mai ließ das Land per überarbeiteter CoronaSchutzVerordnung weitere Lockerungen u.a in der Gastronomie zu. Dabei gab es Ungereimtheiten. Nach dem Wortlaut der Verordnung durften „Kneipen" wieder öffnen, gemeint waren nach ursprünglichem Verständnis des Ministeriums aber nur Gaststätten mit Speisenangebot. Das hat in vielen Städten zu Unverständnis und Ärger der Gastronomen und unterschiedlicher Genehmigungspraxis der Ordnungsdienste geführt. Jetzt hat das Land nachgebessert: „Auch Kneipen ohne Speisenangebot sind mit Tischen laut Vorgabe zulässig.", heißt es in einer „Handreichung zur Zulässigkeit von gastronomischen Einrichtungen nach § 14 der CoronaSchVO, „die der Deutsche Städtetag den Kommunen heute mit Rundschreiben bekannt machte.

Entscheidend soll nicht die Speisekarte sein, sondern:
„die klare Verpflichtung, das Angebot auf einen Service an Tischen (sitzend!) zu beschränken, die mit Mindestabstand aufgestellt sind, zulässig sind nur Tische, an denen nur die in § 1 Abs. 2 (der Verordnung L.P.) genannten Gruppen sitzen dürfen, die Daten zur Kontaktpersonennachverfolgung müssen zwingend erhoben werden, das Personal muss eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Gästen muss vollständig eingehalten werden ..."

Die Handreichung enthält weitere Klarstellungen, etwa zum Begriff der Bar (Shisha-Bars bleiben geschlossen) und zur notwendigen Breite von Gängen in Gaststätten.

Eine wichtige Feststellung trifft das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch: Visiere mit Plastikschutz sind kein gleichwertiger Ersatz für Mund-Nase-Schutz-Bedeckungen, „weil sie nicht eng anliegen und so die Verbreitung möglicherweise infektiöser Aerosole aus der Atemluft nicht gleichwertig verhindern".

Rechts- und Ordnungsdezernent Jan Welzel ist erleichtert über die Klarstellungen: „Es ist klar, dass im Augenblick vieles am Grünen Tisch entschieden und von oben herab dekretiert werden muss. Mit der bunten Vielfalt des Lebens sind die schnell gemachten Normen dann manchmal nur schwer in Einklang zu bringen. Im Zweifel muss eine Kollegin und ein Kollege vor Ort eine rechtmäßige Entscheidung treffen und den Kopf für eilig gestrickte Vorschriften hinhalten. Ich bin froh, dass das Ministerium die Klagen aus den Kommunen erhört und nachgebessert hat. Es wird wohl nicht die einzige Korrektur bleiben, schätze ich."

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Corvid: Solingen 05.02.21

Stand 05.03.2021 - 10:38 Aktuelle SituationInsgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 6.411 bestätigte Fälle gemeldet.Aktuell sind 359 Personen nachgewiesen infiziert, 34 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 5.909 Menschen sind wieder genesen. 143 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 157 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 98,6 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 1.472  Personen. Die Quarantäne beenden konnten bisher 24.968  Personen.

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Sozialverband VdK fordert mehr Einsatz gegen Energiearmut. Bentele: „Menschen brauchen Geld zum Heizen“

    Zwei Millionen Menschen von Energiearmut schon vor der Pandemie betroffen
    Mehr staatliche Unterstützung für niedrige Einkommen und Grundsicherungsempfänger nötig

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte am Montag in Berlin zu der Armuts-Umfrage des Statistischen Bundesamts: „Schon vor der Corona-Pandemie konnten zwei Millionen Menschen nicht richtig heizen, weil das Geld nicht reichte. Gleichzeitig steigen die Energiepreise so stark an wie seit 10 Jahren nicht mehr, sodass immer mehr Haushalte Probleme bekommen, ihre Stromkosten zu bezahlen.

Durch Corona verbringen die meisten mehr Zeit zuhause und müssen gerade jetzt bei den eisigen Temperaturen ordentlich heizen. Viele können sich das eigentlich nicht leisten, weil sie ihre Arbeit verloren haben oder auf Kurzarbeitergeld angewiesen sind. Der große Schlag kommt dann am Ende des Jahres mit der Energieabrechnung.

Deswegen benötigen Menschen mit niedrigen Einkommen unbedingt staatliche Unterstützung, um diese finanziellen Belastungen zu stemmen. In der Grundsicherung müssen die reell entstandenen Energiekosten komplett übernommen werden und auch im Wohngeld muss endlich wieder eine Energiekomponente eingeführt werden.“

 

 

 

 

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