
Land NRW stellt Auslegungsfragen klar
Solingen/Am 11. Mai ließ das Land per überarbeiteter CoronaSchutzVerordnung weitere Lockerungen u.a in der Gastronomie zu. Dabei gab es Ungereimtheiten. Nach dem Wortlaut der Verordnung durften
„Kneipen" wieder öffnen, gemeint waren nach ursprünglichem Verständnis des Ministeriums aber nur Gaststätten mit Speisenangebot. Das hat in vielen Städten zu Unverständnis und Ärger der
Gastronomen und unterschiedlicher Genehmigungspraxis der Ordnungsdienste geführt. Jetzt hat das Land nachgebessert: „Auch Kneipen ohne Speisenangebot sind mit Tischen laut Vorgabe zulässig.",
heißt es in einer „Handreichung zur Zulässigkeit von gastronomischen Einrichtungen nach § 14 der CoronaSchVO, „die der Deutsche Städtetag den Kommunen heute mit Rundschreiben bekannt
machte.
Entscheidend soll nicht die Speisekarte sein, sondern:
„die klare Verpflichtung, das Angebot auf einen Service an Tischen (sitzend!) zu beschränken, die mit Mindestabstand aufgestellt sind, zulässig sind nur Tische, an denen nur die in § 1 Abs. 2
(der Verordnung L.P.) genannten Gruppen sitzen dürfen, die Daten zur Kontaktpersonennachverfolgung müssen zwingend erhoben werden, das Personal muss eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; das
Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Gästen muss vollständig eingehalten werden ..."
Die Handreichung enthält weitere Klarstellungen, etwa zum Begriff der Bar (Shisha-Bars bleiben geschlossen) und zur notwendigen Breite von Gängen in Gaststätten.
Eine wichtige Feststellung trifft das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch: Visiere mit Plastikschutz sind kein gleichwertiger Ersatz für Mund-Nase-Schutz-Bedeckungen, „weil sie
nicht eng anliegen und so die Verbreitung möglicherweise infektiöser Aerosole aus der Atemluft nicht gleichwertig verhindern".
Rechts- und Ordnungsdezernent Jan Welzel ist erleichtert über die Klarstellungen: „Es ist klar, dass im Augenblick vieles am Grünen Tisch entschieden und von oben herab dekretiert werden muss.
Mit der bunten Vielfalt des Lebens sind die schnell gemachten Normen dann manchmal nur schwer in Einklang zu bringen. Im Zweifel muss eine Kollegin und ein Kollege vor Ort eine rechtmäßige
Entscheidung treffen und den Kopf für eilig gestrickte Vorschriften hinhalten. Ich bin froh, dass das Ministerium die Klagen aus den Kommunen erhört und nachgebessert hat. Es wird wohl nicht die
einzige Korrektur bleiben, schätze ich."
Symbolbild
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