
In einem Brief an Oberbürgermeister Tim Kurzbach teilte Prof. Dr. Jörg Becker, Fraktionsvorsitzender der
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Solingen mit, daß seine Fraktion einer Veränderung des § 60 der
Gemeindeordnung NRW, so wie sie uns am 4. Mai 2020 schriftlich mitgeteilt wurde, nicht zustimmt.
Im Einzelnen wird ausgeführt:
„Wir verweigern uns deswegen, weil wir schwere Rechtsbedenken haben. Dies sind im Einzelnen:
1. Jede Verkleinerung des Rates und/oder der Fachausschüsse (egal nach welchem mathematischen Verfahren) in ihren gegenwärtigen und demokratisch gewählten Zusammensetzungen benachteiligt kleine
Fraktionen.
2. Eine Verlagerung der Kompetenzen des Rates in den HuPa berücksichtigt nicht die Ratsmitglieder, die im Rat als Einzelkandidaten oder als Gruppe ihr Mandat ausüben. Man kann deren Mandate nicht
durch eine Zweidrittelmehrheit wegwählen.
3. Eine Verlagerung der Ratsmandate in den HuPa orientiert sich in ihrer Verkleinerung an den Fraktionsstärken. Doch Ratsmitglieder nehmen ihr Ratsmandat nicht nur als Teil ihrer jeweiligen
Fraktion wahr, sondern auch als individuelle Ratsmitglieder. Ratsmitglieder wurden vereidigt, nicht aber Fraktionen. Es käme einer Wahlfälschung gleich, würde ein einzelnes Ratsmitglied seine
individuelle Ratsfunktion aufgeben, auf sie verzichten und/oder sie delegieren.
4. Unter Beachtung aller gegenwärtigen Schutzvorschriften wegen der Corona‐Krise muss der Rat am 18. Juni 2020 in voller Stärke und realiter seine reguläre Ratssitzung durchführen. Der große
Konzertsaal und/oder die Klingenhalle sind groß genug, dass der gesamte Rat seine Sitzung mit einer Sitzanordnung, die einen Abstand von 1,50 – 2 Meter zwischen den einzelnen Ratsmitgliedern
gewährleistet, tagen kann.
Wir behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor, sollte der veränderte § 60 der Gemeindeordnung NRW in Solingen angewendet werden.“
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