
Nun ist das passiert, wovor die Landesschüler*innenvertretung so oft gewarnt hat: Am 24. Juni beginnt in den Kreisen Gütersloh und Warendorf ein erneuter Lockdown, wodurch die Ferien in keinster
Weise zur Erholung genutzt werden können. Das bedeutet für Familien noch mehr Stress, welcher sich zum Beispiel durch häusliche Gewalt an den Schwächsten unserer Gesellschaft entladen könnte.
Zudem müssen die Familien sich erneut mit der Existenzängsten und der Versorgungsfrage beschäftigen. Des Weiteren werfen sich erneut gesellschaftliche Fragen auf, wie zum Beispiel nach den
Arbeitsbedingungen bei Tönnies, den Wohnbedingungen, der Versorgung der Arbeiter*innen in Quarantäne oder aber auch nach den mehr als fragwürdigen Werkverträgen.
Den Schüler*innen im Kreis Gütersloh fehlt ein Abschluss mit diesem recht eigenartigen Schuljahr, dessen Unterrichtsbetrieb doch erst vor kurzem wieder begann. So fehlt insbesondere der Abschluss
mit der Grundschule, mit der Sekundarstufe I und natürlich mit der Sekundarstufe II, also dem Abitur. Ergänzend dazu gehen die Schüler*innen mit einer großen Ungewissheit ins nächste Schuljahr,
da nicht geklärt wurde, wie die großen Nachteile für die Schüler*innen in Gütersloh ausgeglichen werden sollen.
„Das Ministerium für Schule und Bildung versicherte bei der Öffnung der Schulen noch, dass das Risiko gering sei. Wer bisher noch nicht das Vertrauen verloren hatte, dem gab spätestens das
Statement, dass die Schulschließungen im Kreis Gütersloh ,nicht die Linie des Schulministeriums‘ seien, den Rest.“, so Moritz Bayerl aus dem Landesvorstand. „Es fragt sich, wer die Verantwortung
dafür übernimmt, dass NRW-weit immer mehr Klassen und Schulen wegen Coronafällen schließen. Wir können nur hoffen, dass die Gesundheit von niemandem - weder von Schüler*innen und deren Verwandten
noch von Lehrkräften - nachhaltig geschädigt wird.“, ergänzt Sophie Halley, ebenfalls aus dem Landesvorstand. Für die meisten Schüler*innen wird der „Regelbetrieb“ nach den Ferien nur wie ein
Warten auf die nächste Schulschließung sein. Hierbei muss besonders die psychische Belastung von allen an Schule Beteiligten berücksichtigt werden, da es aktuell für viele ein hin und her
zwischen Schule und (in gewisser Weise) keiner Schule ist.
Zweifelsohne sind die Nachteile ohne normalen Unterrichtsbetrieb vielseitig, es müssten z.B. Ansprechstellen für vernachlässigte und misshandelte Schüler*innen geschaffen werden sowie
Rückzugsorte für Kinder und Jugendliche, die auch unter Hygieneschutzmaßnahmen betrieben werden können. Da „Distanzlernen“ nur bei wirklich privilegierten Schüler*innen gut funktioniert, während
finanziell schlechter gestellt Schüler*innen noch mehr als ohnehin schon vernachlässigt werden, müssten kompensatorische Maßnahmen ergriffen werden: Beispielsweise müssten Computer zur Verfügung
gestellt und mit WLAN ausgestattete "Lernräume" in der Schule geöffnet werden, da „Distanzlernen“ nicht mit dem Smartphone funktioniert und beengter Wohnraum konzentriertes Arbeiten unmöglich
macht. „Wer Hunderte Milliarden für die Aufrechterhaltung „der Wirtschaft“ ausgibt, sollte auch Geld haben, um das Recht auf Bildung unabhängig vom Portemonnaie der Eltern zu gewähren“, so
Bayerl. „Am Ende des kommenden Schuljahres stehen außerdem erneut (zentrale) Abschlussprüfungen an. Doch haben wir nicht einmal in NRW die gleichen Voraussetzungen, geschweige denn auf
Bundesebene.“, so Halley.
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