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26. Juni 2020

Schulbücher – das Geld reicht vorne und hinten nicht


Solingen/red-Hintergrund:In der „Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG)“ bestimmt das Land NRW, wie hoch die durchschnittlichen Aufwendungen je Schülerin und Schüler für die Beschaffung der Lernmittel sein dürfen. Ein Drittel des festgesetzten Betrages muss von den Eltern aufgebracht werden, den Rest muss die Kommune beisteuern.

In diesen Tagen stehen die Schulen wieder vor der unlösbaren Aufgabe, genügend Bücher für einen qualifizierten, modernen Unterricht zu beschaffen. Unlösbar ist die Aufgabe deshalb, weil die vom Land vorgegebenen Etatansätze für die Bestellung von Lernmitteln vorne und hinten nicht reichen.

Ein Beispiel aus der Grundschule, Klasse 1: Der Beitrag darf maximal 36 € betragen. Ein Buchstabenordner (Verbrauchsmaterial) kostet 12,50 €, ein Erstlesebuch (Fibel) dazu 14,50 €, das Mathematikbuch kostet rd. 19 €, ein Arbeitsheft (Verbrauchsmaterial) dazu rd. 9 €. Hinzu kommt das Englischbuch für Klasse 1 und 2 (Verbrauchsmaterial) mit rd. 13 €, sodass wir bei insgesamt 68 € sind, davon 34,50 € Verbrauchsmaterial. Damit die 1,50 € reichen, die übrig sind, müssten das Erstlesebuch und das Mathematikbuch mindestens 21 Jahre überstehen, bevor neue gekauft werden können. Wer sich Schulbücher beim Kauf genau ansieht, freut sich, wenn sie bei guter Pflege vier Jahre halten.

Der Schulbuchetat ist seit 15 Jahren nicht mehr erhöht worden! Die Bücherpreise aber sind in den letzten 15 Jahren ständig gestiegen. Zusätzlich sind die pädagogischen Anforderungen (Inklusion, individuelle Förderung, Zuwanderung und Beschulung von Flüchtlingskindern...) gestiegen, eine Rechtschreibreform (2007) kam, in den Grundschulen wurde das neue Fach Englisch eingeführt, doch die Geldmittel für Schulbücher blieben gleich. Allein die Einführung eines neuen Lehrwerkes stellt die Schulen oft vor unlösbare Probleme, weil dann die „alten“ Bücher nicht mehr verwendet werden können. Auch der Auftrag, alle Schüler*innen individuell zu fördern und der Ausbau der Inklusion setzen ein hohes Maß an differenzierten Lernmitteln voraus. Daran ist mit dem vorhandenen Schulbuchetat überhaupt nicht zu denken.

Folge ist, dass die „Bettelei“ bei den Eltern losgeht. Kopiergeld, Kosten für Lektüren, Arbeitshefte, Wörterbücher etc. werden auf Eltern zusätzlich abgewälzt. Neben der rechtlichen Grauzone, auf die sich Schulen zwangsläufig einlassen müssen, entstehen so weitere soziale Benachteiligungen. „Denn Schulen im sozialen Brennpunkt oder mit entsprechender Schülerzusammensetzung können die Eltern nicht noch zusätzlich finanziell belasten!“ betont Dirk Bortmann von der GEW Solingen.

Die GEW tritt für eine flächendeckende Lehr- und Lernmittelfreiheit ein und damit für soziale Gerechtigkeit bei der Verteilung von Bildungschancen.

Die Bildungsgewerkschaft fordert die Solinger Landtagsabgeordneten auf, sich für die dringend notwendige Erhöhung des „Schulbuchetats“ einzusetzen.


PM GEW
Foto Henning Nied

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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