
Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung soll verdoppelt werden
VdK begrüßt die Steuererleichterung
Bentele: „Ein überfälliger Schritt!“
Die Große Koalition will Menschen mit Behinderung entlasten: Der steuerliche Pauschbetrag soll nach Medienberichten verdoppelt werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Entlastung, über die der
Bundestag noch dieses Jahr entscheiden soll. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:
„Wir sind froh, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz Nägel mit Köpfen macht. Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Der Behindertenpauschbetrag wurde seit 1975 nicht mehr
angepasst. Er wird seiner Entlastungsfunktion einfach nicht mehr gerecht. Wir fordern, den Pauschbetrag zu dynamisieren, so dass er automatisch mit der Inflationsrate steigt. Zusätzlich muss die
Möglichkeit erhalten bleiben, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen.“
Wäre der Behindertenpauschbetrag seit 1975 jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst worden, wären die jeweiligen Pauschbeträge je nach Grad der Behinderung im Jahr 2019 mehr als doppelt so hoch
gewesen.
Damit der Pauschbetrag greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jeder mit Schwerbehinderten-Ausweis konnte und kann den Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz geltend
machen.
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