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09. Juli 2020

Minijobber besonders hart von der Corona-Krise betroffen

Minijobber besonders hart von der Corona-Krise betroffen

 

Solingen/red-Minijobber sind besonders hart von der Corona-Krise betroffen. Viele verlieren ihre Arbeit ohne Absicherung.

Da Minijobber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, entfällt ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

In der Sozialversicherung sind Minijobs eine Besonderheit, da für die Beiträge geringfügig Beschäftigter in die

Sozialversicherung andere Regeln gelten als für regulär Beschäftigte. Das betrifft auch die Kranken-, Pflege-

und Rentenversicherung.

 

Nach Angaben der Agentur für Arbeit gibt es in Solingen (Stichtag 30.09.19) 13.847 Minijobber. 58,3

Prozent sind Frauen. 41,7 Prozent Männer. Davon üben 8.293 ausschließlich einen Minijob aus.

6.509 haben einen Berufsabschluss und 819 einen akdemischen Abschluss. Insgesamt sind 52,9

Prozent Fachkräfte (7.328).

 

An der Spitze der Minijobs standen in Solingen im September 2019 folgende Tätigkeiten:

 

- Reinigung                               1.858 Beschäftigte

- Büro und Sekretariat              1.592 Beschäftigte

- Verkaufsberufe                      1.400 Beschäftigte

- Verkehr und Logistik              1.113 Beschäftigte

- Gastronomie                          1.018 Beschäftigte

 

Der DGB fordert Minijobs ab dem ersten Euro Einkommen voll in die Sozialversicherung einzubeziehen. Ein möglicher Weg zur Umsetzung ist die Erweiterung der Gleitzonenregelung, die es schon bei den Midijobs gibt. Die Gleitzonen-regelung umfasst aktuell Einkommen zwischen 450,01 und 850 Euro und wäre auf den Bereich der Einkommen von 1 bis 850 Euro zu erweitern. Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sollten so verteilt werden, dass der Anteil der Beschäftigten schrittweise steigt, während die Belastung für die Arbeit-geber sinkt. Ab 850 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung. Die Beiträge erbringen individuell zurechenbare Ansprüche in die Sozialversicherung. So werden alle Beschäftigten vollständig in die Systeme der sozialen Sicherung eingebunden. Auch der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.


,,Die Corona-Krise legt die Schwächen unseres deregulierten Arbeitsmarktes offen. Neben dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit auch den Niedriglohnsektor ohne soziale Absicherung. Nach der Krise dürfen wir nicht wieder zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen wieder zurück zur sozialen Marktwirtschaft‘‘, so der Vorsitzende des DGB Solingen Peter Horn.

 

Quelle: Statistik Agentur für Arbeit, Eigene Berechnungen

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