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24. Juli 2020

Selfie-Ident-Verfahren erspart persönliche Vorsprache in der Arbeitsagentur

 Selfie-Ident-Verfahren erspart persönliche Vorsprache in der Arbeitsagentur

 

Durch Online-Identifizierung Zeit sparen. Denn nach geltender Gesetzeslage muss man persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können.

 

Durch die Corona-Pandemie war und ist das derzeit nicht möglich, so dass diese Verpflichtung für eine gewisse Zeit ausgesetzt wurde. Deswegen genügte vorübergehend eine telefonische bzw. eine Online-Meldung.

 

Die Identitätsprüfung muss jedoch in jedem Fall nachgeholt werden. Um allen Seiten ein möglichst unkompliziertes Verfahren bieten zu können, gibt es seit 24. Juli 2020 die Möglichkeit, die erforderliche Identitätsprüfung über das Selfie-Ident-Verfahren vorzunehmen.

 

Die Agenturen für Arbeit schreiben alle Kundinnen und Kunden, die für das Selfie-Ident-Verfahren in Frage kommen, an. Es muss also niemand von sich aus aktiv werden. Dieses Schreiben enthält einen QR-Code, über den man die „Selfie-Ident“-App herunterladen kann sowie einen Link zu weiteren Informationen. Die Handhabung ist recht einfach und entspricht den Online-Identifizierungen bei anderen Anlässen wie Kontoeröffnung oder Handyfreischaltung.

 

Die App wird von der Nect GmbH zur Verfügung gestellt und bietet höchsten Sicherheitsstandard – Datenschutz hat selbstverständlich oberste Priorität.

 

Für die Identitätsprüfung werden ein Smartphone oder Tablet mit Kamera, um die App herunterzuladen, eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument mit holografischem Merkmal (Personalausweis, Reisepass oder ein adäquates Dokument) benötigt. Leider werden aktuell noch nicht alle ausländischen Ausweisdokumente unterstützt.

 

Die eigentliche Identitätsprüfung erfolgt in drei Schritten: Sie nehmen ein kurzes Video von sich auf, filmen die Vorderseite Ihres Ausweises und machen ein Foto von der Rückseite. Sie erfahren sofort, ob die Identifizierung erfolgreich war. Falls ja, ist keine persönliche Identifikationsprüfung in der Agentur für Arbeit mehr erforderlich – falls nein, werden Sie zu gegebener Zeit einen weiteren Brief mit Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten. Sie brauchen auch dann nichts aktiv zu unternehmen! Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab!

Sollte ein Versuch fehlschlagen, kann der Vorgang beliebig oft wiederholt werden. Sollten Probleme auftreten, hilft auch die FAQ-Liste des Anbieters unter https://nect.com/app-faq/ oder eine Kontaktaufnahme beim Anbieter https://nect.com/contact/ weiter.

 

Die Nutzung des Verfahrens ist selbstverständlich freiwillig, wird aber sehr empfohlen, da lediglich in den Geschäftsstellen Solingen & Wuppertal / persönliche Vorsprachen - und dies nur auf Einladung - möglich sind. Es können also längere Anfahrtswege entstehen, wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen.

 

Also: Jetzt online identifizieren und Anspruch auf Arbeitslosengeld sicherstellen!

 

Weitere Infos unter: https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident

 

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

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