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28. Juli 2020

Opferfest: Nur mit Betäubung

Opferfest: Nur mit Betäubung


Kein Schächten im Hinterhof

Solingen/Von Donnerstag, 30. Juli, bis Montag, 3. August, wird in diesem Jahr das islamische Opferfest (Kurban Bayrami) gefeiert. Im Vorfeld weist das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) darauf hin, dass das Schächten von Opfertieren - also ein Schlachten ohne vorherige Betäubung - nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Es gebe aber tierschutzkonforme Alternativen, die die Vorschriften des Islam erfüllen. Bei der elektrischen Betäubung werde das Schaf oder Rind nicht getötet und auch nicht verletzt. Das Herz schlage weiter, der Tod der Schlachttiere trete durch Ausbluten ein. 

Das BVLA empfiehlt dringend, Opfertiere in einem gewerblichen Schlachtbetrieb unter Betäubung schlachten zu lassen. Das Schächten „im Hinterhof" könne als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern bis 25.000  Euro geahndet werden.

Neben den tierschutzrechtlichen Vorgaben müssen in diesem Jahr auch Corona-Regeln eingehalten werden. So muss am Schlachtbetrieb ein Mund-Nasenschutz getragen werden, der notwendige Abstand ist einzuhalten, Kontaktdaten müssen angegeben und die Hygieneregelung beachtet werden.


PM Stadt Solingen

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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