
Opferfest: Nur mit Betäubung
Kein Schächten im Hinterhof
Solingen/Von Donnerstag, 30. Juli, bis Montag, 3. August, wird in diesem Jahr das islamische Opferfest (Kurban Bayrami) gefeiert. Im Vorfeld weist das Bergische Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) darauf hin, dass das Schächten von Opfertieren - also ein Schlachten ohne vorherige Betäubung - nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Es gebe
aber tierschutzkonforme Alternativen, die die Vorschriften des Islam erfüllen. Bei der elektrischen Betäubung werde das Schaf oder Rind nicht getötet und auch nicht verletzt. Das Herz schlage
weiter, der Tod der Schlachttiere trete durch Ausbluten ein.
Das BVLA empfiehlt dringend, Opfertiere in einem gewerblichen Schlachtbetrieb unter Betäubung schlachten zu lassen. Das Schächten „im Hinterhof" könne als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern bis
25.000 Euro geahndet werden.
Neben den tierschutzrechtlichen Vorgaben müssen in diesem Jahr auch Corona-Regeln eingehalten werden. So muss am Schlachtbetrieb ein Mund-Nasenschutz getragen werden, der notwendige Abstand ist
einzuhalten, Kontaktdaten müssen angegeben und die Hygieneregelung beachtet werden.
PM Stadt Solingen
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