
Hört ihr Leut` und lasst euch sagen...
Genaue Daten über das Ausrufen einer Nachtwache in Wald gibt es nicht. Einen ersten Nachweis gibt es jedoch aus dem Jahre 1788 als das Wachhorn überholt werden musste.
Eine erste niedergeschriebene Ordnung ist vom 01.11.1791 bekannt. Der Nachtwächter hatte pro Stunde 21 Örtlichkeiten abzurufen und das Horn zu blasen. Der Spritzenmeister hatte die Aufsicht über den Nachtwächter und entlohnt wurde der Mann durch eine Umlage zugunsten der Brand – und Wacht Ordnung.
Heute ruft der Nachtwärter wieder im Rahmen einer nostalgischen Veranstaltung in Wald.
Quelle: „Em Wauler Dorp“ (Heinz Rosenthal)
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