
3. September: Auch der ZuwI wird gewählt
40.000 Menschen in Solingen können ihre Vertretung bestimmen.
Parallel zu den Kommunalwahlen am 13. September wird in Solingen auch der Zuwanderer- und Integrationsrat (ZUWI) für die Periode 2020 bis 2025 gewählt. Hier leben etwa 40.000 wahlberechtigte
Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, damit ihre Interessen vor Ort zu vertreten. Insgesamt stellen sich zehn Listen, Parteien sowie
fünf Einzelbewerberinnen und -bewerber zur Wahl.
Wer darf wählen?
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis haben,
Deutsche, die außerdem noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.
Darüber hinaus müssen die Wählerinnen und Wähler am Wahltag
mindestens 16 Jahre alt sein
sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (28. August 2020) in Solingen ihre Hauptwohnung haben
Der ZUWI ist die politische Interessenvertretung der Solingerinnen und Solinger mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe aller Migranten in
allen Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenlebens ein. Er besteht aus sieben Mitgliedern des Stadtrates und 14 direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und
–vertretern.
Kommentar schreiben