Solingen und mehr
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
14. August 2020

Auch der ZuwI wird gewählt



3. September: Auch der ZuwI wird gewählt

40.000 Menschen in Solingen können ihre Vertretung bestimmen.

Parallel zu den Kommunalwahlen am 13. September wird in Solingen auch der Zuwanderer- und Integrationsrat (ZUWI) für die Periode 2020 bis 2025 gewählt. Hier leben etwa 40.000 wahlberechtigte Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, damit ihre Interessen vor Ort zu vertreten. Insgesamt stellen sich zehn Listen, Parteien sowie fünf Einzelbewerberinnen und -bewerber zur Wahl.

Wer darf wählen?

    Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis haben,
    Deutsche, die außerdem noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
    Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
    Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.

Darüber hinaus müssen die Wählerinnen und Wähler am Wahltag

    mindestens 16 Jahre alt sein
    sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
    mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (28. August 2020) in Solingen ihre Hauptwohnung haben

Der ZUWI ist die politische Interessenvertretung der Solingerinnen und Solinger mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe aller Migranten in allen Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenlebens ein. Er besteht aus sieben Mitgliedern des Stadtrates und 14 direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und –vertretern.

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

solinger.rundschau@gmx.de



Impressum | Datenschutz | Sitemap
copyright by peter nied
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
zuklappen