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16. August 2020

Schulbeginn und Maskenpflicht

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Schulbeginn und Maskenpflicht – Entscheidungen von oben sind kein
„Freibrief“ für unseren OB ein Statement des OB-Kandidaten Raoul Brattig

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich für eine Maskenpflicht der Kinder in den Schulen entschieden. Die Kritik ist lautstark und unüberhörbar.

Eine Entscheidung von übergeordneter Stelle ist aber kein „Freibrief“ für die Verantwortlichen vor Ort. Wenn die Betroffenen, damit meine ich Eltern- und Schülervertreter, Lehrer und Schulleitungen, hier in Solingen sich gegen die vom Ministerium vorgegebene Maskenpflicht entscheiden, sollten sie dies in einem offenen Brief dem zuständigen Ministerium klar und deutlich zum Ausdruck bringen und z.B. auf Kreisebene nach Verbündeten suchen.

Es gilt das Prinzip „handeln statt jammern“! Und das gilt auch für unseren Oberbürgermeister. Ich erwarte ein klares Zeichen, jetzt ist Haltung gefordert.

Wir werden in den nächsten Tagen sehen, wie unser derzeitiger Oberbürgermeister mit der Kritik der Eltern umgehen wird. Abwarten und Aussitzen ist keine Alternative, auch nicht Untätigkeit mit dem Hinweis auf die Entscheidung übergeordneter Stellen.

Raoul Brattig
Oberbürgermeister für Solingen

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Kommentare: 1
  • #1

    Jan (Montag, 17 August 2020 10:15)

    Damit es den Verantwortlichen so geht, wie dem Direktor einer Schule, der suspendiert wurde, weil er sich gegen die Maskenpflicht in seiner Schule ausgesprochen hat?

    In Deutschland gibt es eine Meinungsfreiheit mehr. Wer eine Meinung vertritt, die nicht der Regierungsmeinung entspricht, wird diffamiert, beleidigt, suspendiert. Das erinnert mich an ganz dunkle Zeiten in Deutschland. Und genau aus diesem Grund demonstrieren die Menschen und werden dafür als Covidioten beschimpft - von Ihrer Parteigenossin!

"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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