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20. August 2020

Trinken im Unterricht ist nicht verboten!


Solingen/pen-vor eingen Tagen gab es an einer weiterführenden Schule in Solingen ein extremes Missverständnis. Mit Maske im Unterricht wurde den Schülern verboten während der Schulstunde zu trinken. Das ist bei der Hitze in dieser Tage unmöglich. Wir informierten das Schuldezernat Solingen die unsere Anfrage an das Ministerium in Düsseldorf weiter leiteten.

Von dort bekamen wir heute Morgen endlich die klärende Antwort:"§2 CoronaSchVO regelt: „Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z. B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, zur Einnahme von Speisen und Getränken in Zügen des Personenverkehrs) zwingend erforderlich ist.“ Diese Regelung ist auf Flüssigkeitsaufnahme in einer Hitzeperiode anwendbar. Das gilt in der Schule, aber auch über den schulischen Bereich hinaus, zum Beispiel in der Bahn."

Damit wäre wohl geklärt, dass sehr wohl im Unterricht getrunken werden darf. Die betroffene Schulleitung  hat übrigens das Kollegium entsprechend angewiesen.

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Kommentare: 3
  • #1

    Angelika Cascino (Donnerstag, 20 August 2020 16:32)

    Auf der Schule am Central darf im Unterricht nicht getrunken werden, was ich total schrecklich finde.

  • #2

    Nicole Ziino (Donnerstag, 20 August 2020 18:25)

    Mein Sohn wurde für die letzte Stunde suspendiert, weil er getrunken hatte. Es war 14 Uhr.
    Die haben sie nicht alle. Das hat Konsequenzen

  • #3

    Angelika Cascino (Freitag, 21 August 2020 20:28)

    Es hat sich einiges geändert, die Lehrer geben sich Mühe, bin voller Hoffnung. Es ist halt schwer von beiden Parteien . Man möchte das beste für sein Kind und die Lehrer versuchen ihr bestes . In den 2 Tagen haben sich die Lehrer sehr viel Mühe gegeben, wofür ich mich bedanken möchte.

Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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