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25. August 2020

Restliche Schuleingangsuntersuchungen auch vor Ort



430 bereits eingeschulte Kinder werden coranabedingt erst jetzt untersucht

Solingen/Die Schulbank drücken sie schon seit zwei Wochen. Aufgrund der anhaltenden coronabedingten Einschränkungen wird aber erst jetzt bei rund 430 Kindern die Einschulungsuntersuchung durchgeführt. Normalerweise überprüfen die Kinderärztinnen beim Stadtdienst Gesundheit bis spätestens zu den Sommerferien, ob die angehenden i-Dötzchen mental und körperlich den Anforderungen der Schule gewachsen sind. Da dies während des Lockdowns für rund dreieinhalb Monate nicht möglich war, konnten noch nicht alle der 1460 Solinger ABC-Schützen vorab in Augenschein genommen werden.

Die Untersuchungen der Kinder, bei denen vorab Fragestellungen zu klären waren, zum Beispiel die sogenannten "Kann"-Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, und Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf beantragt wurde, waren bereits vor der Corona-Krise abgeschlossen. Einschließlich dieser Kinder wurden insgesamt schon über 1000 Mädchen und Jugen untersucht. "Um Probleme in der Schule durch Erkrankungen oder Entwicklungsauffälligkeiten zu verhindern, ist es jedoch wichtig, auch in dieser besonderen Situation alle Kinder im Blick zu haben und gemäß den Empfehlungen zumindest einen Hör- und Sehtest sowie eine Überprüfung des Impfstatus durchzuführen", erklärt Fachärztin Katja Kunecke die Notwendigkeit einer flächendeckenden Überprüfung.

Um den Aufwand der noch ausstehenden Untersuchungen möglichst gering zu halten, werden nun jene Grundschulen, in denen relativ viele Erstklässler/innen noch nicht untersucht worden sind, besucht. Aktuell startet das Team aus der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit mit Hör- und Sehtests, überprüft den Impfstatus des Kindes und das gelbe Heft der Vorsorge-Untersuchungen. Auch ein ausgefüllter Fragebogen zu möglichen Vorerkrankungen war von den Eltern per Infobrief erbeten worden. Ergeben sich aus dem Screening weitere Fragestellungen, werden die Familien zur genaueren Untersuchung und Beratung in den Stadtdienst Gesundheit eingeladen.

"Bei dem aktuellen Vorgehen handelt es sich um eine coronabedingte Ausnahme", betont Katja Kunecke. Sobald die aktuellen Erstklässler alle untersucht worden sind, geht es im Stadtdienst Gesundheit bereits weiter: mit den Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden sollen.

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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