
Jobcenter dürfen wieder Sanktionen verhängen
Mit Empörung reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf eine aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit, nach der Jobcenter ab sofort grundsätzlich wieder Sanktionen
gegen Hartz IV-Beziehende verhängen dürfen. Sanktionen waren mit der coronabedingten Schließung der Jobcenter ausgesetzt worden und sollen nun mit der schrittweisen Öffnung für Publikumsverkehr
wieder aufgenommen werden. Der Verband erinnert mahnend an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das die Sanktionspraxis grundlegend in Frage gestellt hatte.
Quelle: Deutscher Kommunalinformationdienst
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